Zollinformationen für Reisende: Wichtige Hinweise zur Rückkehr aus dem Urlaub.
Mit dem Beginn der Hauptreisezeit im Sommer erinnert der Zoll an die Bedeutung, sich bereits vor Urlaubsantritt über die geltenden Zollbestimmungen zu informieren. Reisende sollten besonders darauf achten, welche Souvenirs, Einkäufe und Genussmittel, wie Alkohol oder Tabakwaren, aus dem Ausland mitgebracht werden dürfen, um unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr zu vermeiden.
Auf der Internetseite des Zolls sowie in der Online-Broschüre ‚Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll‘ finden Reisende alle wichtigen Informationen zu erlaubten Waren und den entsprechenden Freimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern. Besonders hervorgehoben wird die aktuelle eZoll-App, die nützliche Informationen zu Reisefreimengen bereithält und auch offline verfügbar ist. Dies ist besonders praktisch für Reisende, die in Gebiete ohne gute Internetverbindung unterwegs sind.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. Hier dürfen mitgebrachte Waren nur innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen abgabenfrei eingeführt werden. Für Genussmittel wie alkoholische Getränke und Tabakwaren gelten spezifische Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Für Reisen innerhalb der EU gibt es grundsätzlich weniger Beschränkungen, jedoch auch hier sollten spezifische Mengen und Werte im Auge behalten werden, wenn die Waren nicht nur für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Besonders gewarnt wird vor als Taschenlampen getarnten Elektroschockern, die im Gepäck von Jugendlichen häufig vorkommen. Deren Einfuhr ist verboten und kann als Straftat nach dem Waffengesetz gewertet werden.
Eine gute Vorbereitung kann Reisenden helfen, schnell und problemlos durch den Zoll zu kommen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Zolls zu finden.
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