Das Verwaltungsgericht Köln hat die 22-Uhr-Sperrstunde am Brüsseler Platz gekippt – wegen fehlerhafter Gutachten der Stadt.
Der Streit am Brüsseler Platz in Köln geht in die nächste Runde – und die Stadt Köln hat dabei wieder den Kürzeren gezogen. Mit Beschluss vom 21. Juli 2026 gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag des Café Hallmackenreuther statt: Das Lokal darf seine Außengastronomie weiterhin bis 24 Uhr betreiben, obwohl die Stadt eine Sperrstunde ab 22 Uhr angeordnet hatte.1 Wie es zu diesem Urteil kam und was das für den heißen Kölner Sommer bedeutet – hier kommt der aktuelle Stand.
Die Stadt Köln hatte als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2023 strenge Auflagen für die Außengastronomie am Brüsseler Platz erlassen. Eine davon: draußen ist ab 22 Uhr Schluss. Das Hallmackenreuther klagte dagegen im Mai 2026 – und bekam zunächst einen sogenannten „Hängebeschluss“, der vorläufig längere Öffnungszeiten bis 24 Uhr erlaubte. Dieser wurde jetzt offiziell bestätigt.1
Der Knackpunkt laut Verwaltungsgericht: Die immissionsschutzrechtlichen Gutachten aus dem Jahr 2025, die die Stadt selbst beauftragt hatte, seien „in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft erstellt“ worden. Konkret: Aus den Messungen geht nicht eindeutig hervor, dass die Grenzwertüberschreitungen tatsächlich der Außengastronomie zuzuordnen sind. Der Lärm könnte genauso gut von Gruppen kommen, die den Platz queren oder sich dort aufhalten – nicht von den Außentischen der Lokale.1
Wichtig zu wissen: Die Entscheidung gilt nur für das Hallmackenreuther und ist außerdem nur vorläufig bis zum Abschluss des Hauptverfahrens. Die rund 700 Außengastronomie-Plätze auf öffentlichen Flächen am Brüsseler Platz insgesamt müssen sich weiter an die 22-Uhr-Regel halten – bis sie selbst klagen oder die Stadt ihre Hausaufgaben macht.1 Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Noch pikanter: Das Verwaltungsgericht Köln hat erst kurz zuvor ein Zwangsgeld von 5.000 Euro gegen die Stadt festgesetzt – weil Köln die Verpflichtung aus dem OVG-Urteil 2023, gegen nächtlichen Lärm ab 22 Uhr einzuschreiten, noch nicht ausreichend erfüllt habe. Die Stadt sitzt also zwischen zwei Stühlen: Sie soll einerseits den Lärm bekämpfen, scheitert aber mit ihren Maßnahmen vor Gericht, weil die Begründung nicht wasserdicht ist.1
Dass das ewige Ping-Pong vor Gericht niemandem hilft, haben wir in einem früheren Beitrag bereits beleuchtet: Die IG Kölner Gastro macht Druck und fordert einen runden Tisch mit Stadt, Anwohnenden und Gastronomie-Branche – statt sich weiter durch teure Gerichtsverfahren zu kämpfen.2 Das aktuelle Urteil dürfte diesen Ruf nach einer politischen Lösung noch lauter werden lassen. Denn so lange die Stadt keine rechtssicheren Gutachten vorlegen kann, wird jede pauschale Sperrstunde angreifbar bleiben.
Der Brüsseler Platz im Belgischen Viertel ist und bleibt ein Dauerbrenner: Party-Hotspot auf der einen, Wohnviertel auf der anderen Seite. Solange die Stadt keine vollständige und gerichtsfeste Tatsachengrundlage für ihre Regeln liefert, werden weitere Gastronomen den gleichen Weg einschlagen wie das Hallmackenreuther – und klagen. Das Verwaltungsgericht Köln hat nämlich klar betont: Wer einschneidende Maßnahmen verhängt, muss auch beweisen können, dass sie notwendig und zielgenau sind.1
Für die Anwohnenden bleibt die Lage frustrierend: Der Lärm ist real, die Nachtruhe bleibt gefährdet – doch wirksame Lösungen lassen weiter auf sich warten. Der nächste heiße Sommerabend am Brüsseler Platz wird die Debatte garantiert wieder befeuern. Wir bleiben für euch dran!
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