Ein betrunkener Radfahrer in Ahlen beleidigte Polizisten und leistete Widerstand – der 36-Jährige schlief seinen Rausch schließlich in der Zelle aus.
Sonntagmorgen, kurz nach halb drei – und in der Ahlener Innenstadt wird es turbulent. Eine Polizeistreife fiel am 9. August 2026 um 2.40 Uhr ein Fahrradfahrer auf, der alles andere als sicher unterwegs war. Der 36-Jährige aus Ahlen fuhr unsicher und missachtete obendrauf noch das rote Ampellicht – ein klarer Fall für eine Kontrolle.1
Die Beamten stoppten den Mann am Gebrüder-Kerkmann-Platz und ließen ihn einen Atemalkoholtest durchführen. Das Ergebnis war eindeutig: Der Ahlener war absolut fahruntüchtig. Die Polizisten teilten ihm mit, dass er zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus gebracht werden müsse – und genau hier eskalierte die Situation.1
Statt die Situation ruhig hinzunehmen, rastete der 36-Jährige aus. Er beleidigte die Einsatzkräfte und versuchte aktiv, die notwendige Durchsuchung zu verhindern. Die Beamten reagierten konsequent: Sie brachten den Mann zu Boden und fesselten ihn. Auch nach der Blutprobenentnahme im Krankenhaus gab der Ahlener keine Ruhe – er leistete weiteren Widerstand, als die Polizisten ihn in Gewahrsam nehmen wollten. Erfolgreich war das nicht: Am Ende schlief er seinen Rausch in der Polizeizelle aus.1
Das war’s natürlich nicht mit den Konsequenzen. Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert nicht nur sich selbst und andere – das kann je nach Promillewert als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden. Dazu kommen in diesem Fall noch die Beleidigungen gegenüber den Beamten und der geleistete Widerstand. Ein teurer Ausritt auf dem Fahrrad durch die Ahlener Innenstadt.1
Klar, das Fahrrad wirkt erstmal harmloser als das Auto – aber auch hier gilt: Alkohol am Lenker ist keine gute Idee. Ab einem Promillewert von 1,6 gilt man als absolut fahruntüchtig, und selbst darunter kann eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt werden, wenn man auffällig fährt. Also: Lieber das Rad stehen lassen und sicher nach Hause kommen – für euch und alle anderen auf der Straße.1
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