Am Düsseldorfer Flughafen hat der Zoll einen Elektroschocker beschlagnahmt – als Urlaubsgeschenk für eine 15-Jährige gedacht. Was das für die Familie bedeutet.
Wer aus dem Urlaub zurückkommt, denkt meistens an Süßigkeiten, Souvenirs oder vielleicht eine coole Taschenlampe. Doch was, wenn die Taschenlampe gleichzeitig eine verbotene Waffe ist? Genau das passierte einer Familie am Düsseldorfer Flughafen – und der Zoll hat sofort eingegriffen.1
Am 5. August 2026 reiste eine Familie bestehend aus zwei Erwachsenen und drei Kindern aus Istanbul in Deutschland ein. Eigentlich wollten sie weiter zu ihrem Wohnsitz in die Niederlande. Doch am grünen Ausgang für anmeldefreie Waren wurden sie von den Zöllnerinnen und Zöllnern angesprochen und zur Gepäckkontrolle gebeten.1
Im Gepäck der 47-jährigen Mutter steckte der Aufreger: eine Taschenlampe, die gleichzeitig als Elektroschocker genutzt werden kann. Damit ist das Gerät laut deutschem Recht eine verbotene Waffe – und die darf man eben nicht einfach so einpacken und über die Grenze bringen.1
Auf die Frage der Beamten, warum sie so ein Gerät dabei habe, gab die Niederländerin eine ziemlich überraschende Antwort: Ihre 15-jährige Tochter habe sich das gewünscht, also habe sie den Elektroschocker als Urlaubsgeschenk für sie gekauft. Ein Detail macht die Sache noch kurioser: Auf der Verpackung des Geräts stand ein deutlicher Warnhinweis – „Warning: Keep away from the reach of children“, also „Warnung: Aus der Reichweite von Kindern fernhalten.“ Diese Warnung blieb offenbar unbeachtet.1
Die Zollbeamten leiteten wegen des Verdachts des versuchten Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren gegen die 47-Jährige ein. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Kosten durfte die Familie ihre Heimreise in die Niederlande fortsetzen – den Elektroschocker mussten sie allerdings zurücklassen. Der verbleibt beim Zoll und wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.1
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich vor dem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen zu informieren. Hier sind die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Also: Bevor der nächste Urlaubseinkauf in den Koffer wandert – kurz nachdenken, ob das Mitbringsel auch wirklich durch den Zoll darf. Wer das beherzigt, reist entspannter und landet nicht mit einem Strafverfahren im Gepäck.1
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