Die EVG droht mit einem Dienstplan-Boykott im Januar, der den Regionalverkehr lahmlegen könnte. Was das für Pendler in NRW bedeutet, erfährst du hier.
Die Lage rund um den Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen bleibt angespannt – und das nicht nur wegen Streckenarbeiten. Während die Bahnstrecke Düsseldorf–Köln seit dem 21. August 2026 wegen umfangreicher Sanierungsmaßnahmen gesperrt ist und Pendler ohnehin schon ordentlich umplanen müssen (alles dazu haben wir in einem früheren Beitrag für dich zusammengefasst), gibt es jetzt eine neue Entwicklung, die für noch mehr Unruhe sorgt: Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG droht, im Januar den gesamten Regionalverkehr der Deutschen Bahn lahmzulegen.1
Auslöser ist der Tod von Serkan C., einem 36-jährigen Familienvater und Zugbegleiter, der bei einer Fahrkartenkontrolle attackiert wurde und kurz darauf im Krankenhaus starb. Seitdem fordert die EVG ein neues Gesetz, das Zugbegleiter – ähnlich wie Rettungsdienste, Feuerwehrleute und medizinisches Personal – im Dienst besser schützt und deutlich höhere Strafen für Angreifer vorsieht.1
EVG-Chef Martin Burkert macht dabei keinen Hehl aus seiner Frustration: „Die Regierung betreibt Arbeitsverweigerung und die Eisenbahner zahlen dafür mit ihrer Gesundheit oder gar ihrem Leben. Die Politiker haben Serkan vergessen. Wir nicht.“ In der Bild am Sonntag stellte er klar: Das versprochene Gesetz müsse noch in diesem Jahr in den Bundestag – „sonst legen wir im Januar den Betrieb lahm.“1
Jetzt wird’s juristisch spannend: In Deutschland dürfen Gewerkschaften nur für tarifrechtliche Ziele streiken – nicht für politische. Solange ein Tarifvertrag in Kraft ist, gilt zudem die sogenannte Friedenspflicht. Einen klassischen Streik kann die EVG hier also nicht einfach ausrufen.1
Stattdessen setzt die Gewerkschaft auf einen cleveren Trick: den Dienstplan-Boykott. Normalerweise ist die Zustimmung der Betriebsräte zu den Dienstplänen der Deutschen Bahn eine reine Formalie. Verweigern die Betriebsräte jedoch ihre Zustimmung, landet der Fall vor einer Einigungsstelle oder direkt beim Arbeitsgericht. Die EVG selbst argumentiert so:1
„Wir berufen uns auf die Möglichkeit, Dienstpläne bei besonderen Belastungen der Beschäftigten abzulehnen. Dieses Recht räumt das Betriebsverfassungsgesetz den Betriebsräten ein und wir sehen das angesichts der Sicherheitslage für legitim an. Juristisch gesehen ist das kein Streik, auch wenn die Auswirkungen sich natürlich ähneln.“
Ob Gerichte das am Ende genauso sehen, ist allerdings mehr als fraglich.1
Dass die Stimmung bei den Zugbegleitern am Siedepunkt ist, macht auch Ralf Damde, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats bei DB Regio, unmissverständlich klar: „Statistisch gesehen werden jeden Tag acht Kolleginnen und Kollegen im Dienst angegriffen. Keiner weiß vor seiner Schicht, ob er auch gesund wieder nach Hause kommt.“1 Laut EVG haben immer mehr Zugbegleiter Angst, überhaupt zur Arbeit zu gehen.1
Es sieht zumindest so aus, als käme etwas in Bewegung: Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist eine gesetzliche Regelung bereits in Arbeit und befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Vorgesehen ist eine Anpassung des Strafgesetzbuchs – mit dem Ziel, diese noch in diesem Jahr durch den Bundestag zu bringen.1 Ob das schnell genug passiert, um einen Dienstplan-Boykott im Januar zu verhindern, wird sich zeigen.
Für euch als Pendler auf der Strecke zwischen Düsseldorf und Köln könnte das eine echte Doppelbelastung werden. Die aktuelle Streckensperrung läuft noch bis weit in den Herbst – bestimmte S-Bahn-Verbindungen sind laut bisherigen Infos sogar noch bis zum 4. Dezember 2026 betroffen.2 Und wenn die EVG ihre Drohung wahrmacht, könnte der Regionalverkehr im Januar zusätzlich ins Stocken geraten. Unser Tipp: Bleibt flexibel, plant eure Pendel-Routen frühzeitig und checkt regelmäßig aktuelle Infos – wir halten euch auf dem Laufenden!
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