Ein 13-Jähriger verursachte in Niederzier einen E-Scooter-Unfall – weil er Vorfahrtsschilder nicht kannte. Was Eltern jetzt unbedingt wissen müssen.
Ein Unfall in Niederzier macht deutlich, wie gefährlich E-Scooter sein können, wenn sie von Kindern gefahren werden, die noch gar nicht auf dem Gefährt sein dürften. Am Montag, dem 24. August 2026, wurde ein 13-jähriger Junge auf der Rathausstraße leicht verletzt – und der Grund dafür ist erschreckend simpel: Er wusste nicht, was Vorfahrtsschilder bedeuten.1
Gegen 17:00 Uhr fuhr der 13-Jährige aus Niederzier mit seinem E-Scooter auf der Rathausstraße, aus Richtung Kölnstraße kommend. An der Einmündung zur Rathausstraße wollte er abbiegen – und übersah dabei den Pkw eines 60-jährigen Mannes aus Düren, der von links kam und eigentlich Vorfahrt gehabt hätte.1
Es kam zur Kollision: Der Junge stieß mit den Rippen gegen den Außenspiegel des Autos und wurde leicht verletzt. Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus. Der Sachschaden am Fahrzeug beläuft sich auf rund 1.050 Euro.1
Besonders brisant: Gegenüber der Polizei gab der 13-Jährige an, er kenne die Bedeutung der Vorfahrtsschilder nicht. Das ist natürlich kein Freifahrtschein – im Gegenteil, es zeigt, wie wichtig Verkehrserziehung schon im Kindesalter ist.1
Kurze Antwort: Nein. Die Polizei Düren erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal ganz klar an die geltende Regelung: In Deutschland ist das Fahren mit einem E-Scooter im öffentlichen Raum erst ab 14 Jahren erlaubt.1 Der Junge war also nicht nur schlecht vorbereitet – er hätte den Scooter gar nicht erst auf die Straße bringen dürfen.
Dieser Unfall ist leider kein Einzelfall. E-Scooter sind verlockend, sehen aus wie Spielzeug und sind trotzdem echte Fahrzeuge im Straßenverkehr – mit allem, was dazugehört: Regeln, Pflichten und Risiken. Hier nochmal die wichtigsten Punkte im Überblick:
Der Junge aus Niederzier hatte Glück im Unglück – er wurde nur leicht verletzt. Aber dieser Unfall hätte schlimmer ausgehen können. Also: Wenn ihr Kinder habt oder selbst jünger als 14 seid, lasst den E-Scooter bitte stehen. Und für alle anderen gilt: Verkehrsregeln sind nicht optional – egal ob mit Auto, Fahrrad oder E-Scooter.1
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