Ab diesem Schuljahr gilt in NRW der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – aber nur für Erstklässler.
Neues Schuljahr, neue Regeln – und diesmal ist die Änderung wirklich eine große Nummer für Familien in NRW! Ab sofort gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer schulischen Ganztagsbetreuung. Klingt erstmal super, oder? Aber wie so oft steckt der Teufel im Detail. Wir erklären dir, wer jetzt wirklich profitiert und was du als Elternteil wissen musst.1
Erstmal die gute Nachricht: Der Rechtsanspruch startet in diesem Schuljahr für alle Kinder der ersten Klasse. In NRW sind das laut Schulministerium rund 170.000 Kinder. Die Teilnahme am sogenannten Offenen Ganztag (OGS) ist dabei freiwillig – niemand wird also gezwungen, das Angebot zu nutzen.1
Zum Vergleich: Im vergangenen Schuljahr haben bereits rund 58 Prozent aller Erstklässler in NRW ein Nachmittagsangebot an einer Offenen Ganztagsschule besucht. Das Angebot war also schon vorher beliebt – jetzt gibt es eben einen echten Rechtsanspruch darauf.1
Schulunterricht und Nachmittagsbetreuung sollen nahtlos ineinander übergehen. Abgedeckt wird mindestens der Zeitraum von 8 Uhr bis 16 Uhr. Wenn der Bedarf da ist, können Schulen auch längere Angebote machen. Wichtig zu wissen: Wenn du dein Kind einmal anmeldest, gilt die Teilnahme als verbindlich – spontan rausspringen geht also nicht.1
Und was ist mit den Ferien? Auch da gilt der Anspruch auf Betreuung! Allerdings muss diese nicht zwingend in der Schule stattfinden. Die Kommunen können zum Beispiel Kinder mehrerer Schulen gemeinsam betreuen lassen.1
Hier kommt leider der Wermutstropfen: Kinder, die jetzt in der zweiten, dritten oder vierten Klasse sind, haben keinen Rechtsanspruch – und werden ihn auch künftig nicht bekommen. Der Rechtsanspruch wächst nämlich Schritt für Schritt: Jedes Schuljahr kommt eine weitere Klassenstufe dazu, bis in vier Jahren alle vier Grundschulklassen abgedeckt sind.1
Kinder, die jetzt in die erste Klasse kommen, behalten ihren Rechtsanspruch bis zum Ende der Grundschulzeit. Für Familien mit älteren Kindern bleibt die Situation aber angespannt – viele befürchten, künftig keinen Ganztagsplatz mehr zu bekommen, weil Personal und Geld fehlen.1
Die OGS ist mehr als nur Aufbewahrung! Nach dem Unterricht können Kinder an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, Sport oder Musik machen und im Regelfall unter Aufsicht ihre Hausaufgaben erledigen. Wie bei der Kita gibt es auch hier Elternbeiträge – deren Höhe hängt von der jeweiligen Kommune, dem Einkommen der Eltern und der genutzten Betreuungszeit ab.1
Grundsätzlich begrüßen Politik und Verbände das Ganztagskonzept – aber es gibt auch deutliche Kritik. Die Kommunen beklagen, dass sie von Bund und Land nicht ausreichend bei der Finanzierung unterstützt werden. Außerdem ist die Frage, wer am Nachmittag überhaupt betreut, nicht klar geregelt: Es müssen keine Lehrerinnen oder Lehrer sein, und weil die Qualifikationsanforderungen für andere Berufsgruppen nicht eindeutig definiert sind, wächst die Sorge, dass Kinder zwar betreut, aber nicht wirklich gefördert werden.1
Auch die Freiwilligkeit steht in der Kritik: Wenn Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt, könnte es passieren, dass ausgerechnet die Kinder, die eine zusätzliche Unterstützung am nötigsten hätten, das Angebot nicht nutzen.1
Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ist ein echter Fortschritt für Familien in NRW – besonders für alle, die gerade ihr Kind in die erste Klasse schicken. Für Eltern älterer Grundschulkinder bleibt die Lage aber unsicher. Wichtig ist, dass du dich früh informierst, wie das Angebot an eurer Schule aussieht und welche Beiträge in eurer Kommune anfallen. Schau doch mal auf antenne.nrw vorbei – wir halten dich auf dem Laufenden, wenn es neue Entwicklungen gibt!
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