In Wuppertal hat die Polizei bei einem 55-Jährigen drei per 3D-Drucker gedruckte Schusswaffen, Munition und verbotene Bauteile sichergestellt.
Was sich anhört wie ein Plot aus einem Thriller, ist leider echter Fall aus NRW: In Wuppertal hat die Polizei bei einem 55-jährigen Mann gleich mehrere selbst gedruckte Schusswaffen sichergestellt – hergestellt mit einem ganz normalen 3D-Drucker. Staatsanwaltschaft und Polizei Wuppertal haben sich jetzt in einer gemeinsamen Presseerklärung zu dem spektakulären Fall geäußert.1
Der Stein ins Rollen gebracht hat ausgerechnet der Arbeitgeber des Beschuldigten. Bei einer routinemäßigen Kontrolle der Computer im Betrieb fiel auf, dass ein Mitarbeiter Dateien zum Bau von Schusswaffen heruntergeladen und gespeichert hatte. Klingt schon alarmierend – aber dann kam noch mehr: Eine anschließende Kontrolle des Spindes des zu dem Zeitpunkt krankheitsabwesenden Mannes brachte eine scharfe Schusswaffe zum Vorschein.1
Der Arbeitgeber informierte sofort die Polizei. Die Beamten leiteten weitere Ermittlungen ein, stellten die Waffe sicher und schalteten die Staatsanwaltschaft ein. Die erwirkte daraufhin beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Wuppertal einen Durchsuchungsbeschluss – und der wurde am 31. August 2026 vollstreckt.1
Angesichts der zu erwartenden weiteren Bewaffnung des Mannes zog die Polizei erhebliche Kräfte zusammen – und das war offenbar keine Übervorsicht. In der Wohnung des 55-Jährigen in der Elberfelder Südstadt wurden unter anderem folgende Dinge sichergestellt:1
Das Bild, das sich den Beamten bot, war also mehr als eindeutig: Hier war jemand aktiv dabei, sich ein regelrechtes Waffenarsenal aufzubauen.1
Neben den Waffen und dem Equipment gab es noch weitere beunruhigende Funde: Es tauchten Anhaltspunkte auf, dass der Beschuldigte zumindest in den vergangenen Jahren rechtsextreme Inhalte im Internet geliket hatte. Außerdem wurde bei ihm eine Anstecknadel mit einem Hakenkreuzsymbol gefunden.1
In seiner Vernehmung leugnete der Mann jedoch ein politisches Motiv für seine Bewaffnung. Die Ermittlungen – auch zur Motivlage – dauern an. Bislang ist der Mann übrigens nicht vorbestraft.1
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, sieht es für den 55-Jährigen nicht gut aus: Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.1
Der Fall zeigt einmal mehr, dass 3D-Drucker längst nicht nur für harmlose Bastelprojekte genutzt werden – und dass aufmerksame Arbeitgeber im Zweifel Leben retten können. Wir halten euch auf dem Laufenden, wenn es neue Entwicklungen in diesem Fall gibt.
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