Bundespolizei stellt verbotene Gegenstände im Handgepäck sicher.
Am 11. April 2026 hat die Bundespolizei bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn mehrere verbotene Gegenstände im Handgepäck eines Reisenden entdeckt. Der 64-jährige croatische Staatsangehörige wurde bei der Ausreisekontrolle für einen Flug nach Zadar überprüft.
Im Handgepäck fand das Sicherheitspersonal mehrere Patronen großkalibriger Munition sowie zwei Einhandmesser. Da der Mann keinen Nachweis für den Besitz der Munition vorlegen konnte, gab er an, diese in Kroatien gefunden zu haben. Die Bundespolizei wurde informiert und stellte die Gegenstände sicher. Der 64-Jährige wurde zur Dienststelle gebracht, wo ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Waffen, Munition und anderen verbotenen Gegenständen im Luftverkehr strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt und Verstöße strafrechtlich verfolgt werden.
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