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E-Scooter-Nutzung in Billerbeck: Verstöße festgestellt
31. März 2026

Polizei Coesfeld stoppt E-Scooter-Fahrer in Billerbeck wegen Verstößen.

E-Scooter-Nutzung in Billerbeck: Verstöße festgestellt

In Billerbeck haben Polizeibeamte am Montag (30. März) auf der Osterwicker Straße einen E-Scooter-Fahrer kontrolliert, der gegen mehrere Vorschriften verstieß. Der 13-jährige Fahrer hatte eine weitere Person auf dem Fahrzeug befördert, was nicht gestattet ist. Zudem wurde festgestellt, dass der E-Scooter nicht versichert war und keine entsprechende Versicherungsplakette vorhanden war.

Die Mutter des Jungen, die als verantwortliche Fahrzeughalterin gilt, sieht sich nun einem Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegenüber. Die Polizei weist darauf hin, dass das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters 14 Jahre beträgt und dass nur eine Person gleichzeitig befördert werden darf. Außerdem unterliegen E-Scooter der Versicherungspflicht und benötigen eine aktive Versicherungsplakette.

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