Ein 21-jähriger Fahranfänger droht nach Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot von drei Monaten.
Am Donnerstag, den 24. Juli 2025, wurde ein 21-jähriger Fahranfänger auf der L 586 im Bereich Sendenhorst von der Polizei kontrolliert. Der junge Mann war mit einem Pkw von Sendenhorst nach Tönnishäuschen unterwegs. In diesem Streckenabschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Während der Fahrt überschritt der Fahrer diese Geschwindigkeit erheblich. Über einen Zeitraum von mehr als einem Kilometer wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 199 km/h festgestellt, was einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln darstellt.
Aufgrund dieser gravierenden Überschreitung drohen dem Fahranfänger ein Fahrverbot von drei Monaten, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld von 700 Euro.
Polizei Warendorf
02581/600-230
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