Ein verbotener Gleiswechsel am Essener Hauptbahnhof bringt einen mutmaßlichen Rucksackdieb zu Fall – die Bundespolizei wurde dank Videoüberwachung aufmerksam.
Manchmal reicht ein einziger Moment der Unachtsamkeit, um eine ganze Kette von Ereignissen ins Rollen zu bringen. Genau das ist einem 18-Jährigen am Hauptbahnhof Essen passiert. Der Dortmunder wollte eigentlich nur schnell von Bahnsteig 9/10 zu Bahnsteig 11/12 wechseln – und zwar über die Gleise. Verboten, gefährlich und, wie sich rausstellte, auch ziemlich verräterisch.1
Gegen 06:00 Uhr beobachtete eine Streife der Bundespolizei den jungen Mann bei seiner unerlaubten Gleisüberschreitung. Klar, dass die Beamten da genauer hinschauen wollten. Bei der Auswertung der Videoüberwachung, mit der sie eigentlich nur seine Fluchtrichtung nachverfolgen wollten, machten sie eine echte Entdeckung: Der 18-Jährige war zuvor in eine S-Bahn der Linie S2 gestiegen, kurz darauf mit einem fremden Rucksack im Osttunnel verschwunden und hatte den Bahnhof verlassen. Minuten später kam er zurück – diesmal ohne Gepäckstück.1
Wie ist der Rucksack wohl in seine Hände gekommen? Genau diese Frage stellten sich auch die Einsatzkräfte und machten sich auf die Suche nach dem Verdächtigen.
Im Rahmen der Fahndung konnten die Beamten den Beschuldigten stellen und zur Dienststelle bringen. Bei der Durchsuchung wurde es dann richtig eindeutig: In seiner Jackentasche fanden die Polizisten das Smartphone des Geschädigten. Der gestohlene Rucksack selbst tauchte auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder auf und wurde sichergestellt. Darin befanden sich Dokumente, die auf einen 34-jährigen Mann aus Mali als rechtmäßigen Besitzer hinwiesen.1
Die Bundespolizei im Hauptbahnhof Dortmund machte den Geschädigten daraufhin ausfindig und informierte ihn über den Diebstahl. Auf dem Revier in Essen konnte er sein Smartphone entsperren und sein Eigentum vollständig zurückbekommen – ein kleiner Lichtblick in einer ärgerlichen Geschichte.1
Der 18-Jährige machte nach seiner Belehrung keine Angaben zur Sache. Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich ein. Nach Abschluss aller Maßnahmen erhielt er einen Platzverweis und wurde von der Dienststelle entlassen.1
Dieser Fall zeigt zwar, wie ein Regelverstoß am Ende einen Dieb überführen kann, aber die Bundespolizei nutzt den Vorfall auch, um nochmal ganz deutlich zu warnen: Ein Aufenthalt im Gleisbereich ist alles andere als harmlos. Moderne Züge sind heutzutage oft erst zu hören, wenn es eigentlich schon zu spät ist, und sie können einfach nicht ausweichen. Dazu kommt die Gefahr durch Betriebsanlagen wie stromführende Teile oder Masten, die lebensgefährlich sein können.1
Also: Auch wenn’s mal schnell gehen muss – die Gleise sind kein Abkürzungsweg. Wer mehr zum Thema Sicherheit auf Bahnanlagen wissen will, findet Infos direkt bei der Bundespolizei.
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