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Mitführverbot für gefährliche Gegenstände am Gelsenkirchener Hauptbahnhof

Die Bundespolizei erlasst vom 28. bis 31. August ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände am Hauptbahnhof Gelsenkirchen.

Mitführverbot für gefährliche Gegenstände am Gelsenkirchener Hauptbahnhof

Vom 28. bis 31. August 2025 wird am Hauptbahnhof Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Dieses Verbot umfasst unter anderem Reizstoffsprays, Waffen sowie verschiedene Arten von Messern. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder Zwangsgeld geahndet werden.

In den letzten Monaten wurden am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zahlreiche Vorfälle registriert, bei denen Reisende mit gefährlichen Gegenständen angetroffen wurden. Zu den sichergestellten Objekten gehören unter anderem Messer, Schreckschusswaffen und Schlagstöcke. Insbesondere der Einfluss von Alkohol oder Drogen führt häufig zu Konflikten, die mit diesen Gegenständen ausgetragen werden.

Die Bundespolizei wird während des Mitführverbots verstärkt Kontrollen durchführen, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten. In den betroffenen Bereichen werden auch Hinweise und Informationen über die zu erwartenden Kontrollen ausgehängt.

Weitere Informationen können auf der offiziellen Webseite der Bundespolizei eingesehen werden.

Kontakt für Hinweise / Pressestelle

Bundespolizei
+49 (0) 231/ 56 22 47 – 1012
presse.do@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

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