Polizei kontrolliert 28-jährigen Pedelecfahrer mit unsicherer Fahrweise.
Ein 28-jähriger Pedelecfahrer wurde am Mittwochabend (03. Dezember) in Rothemühle von Polizeibeamten angehalten. Zuvor war der Zweiradfahrer durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen, was die Ordnungshüter zu einer Kontrolle veranlasste. Während der Überprüfung ergaben sich Hinweise auf eine Alkoholisierung des Fahrers. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Verdachtsmomente.
Der Pedelecfahrer wurde anschliessend zur Polizeiwache nach Olpe gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde, um den genauen Alkoholgehalt festzustellen. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss erhebliche Gefahren birgt und bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille eine Straftat vorliegt.
Wer mit einer Alkoholkonzentration von weniger als 1,6 Promille fährt und auffällig wird, kann ebenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Neben der Blutentnahme können Geldstrafen und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg die Folge sein. Bei schwereren Vorfällen kann sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden, deren Nichtbestehen den Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.
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