Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn findet verbotene Gegenstände im Gepäck.
Am Morgen des 23. Februar 2026 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn während einer Luftsicherheitskontrolle ein nicht zugelassenes Pfefferspray im Gepäck einer 21-jährigen Reisenden aus Italien. Ein Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle bemerkte bei der Durchleuchtung des Gepäcks einen verdächtigen Gegenstand und informierte die Bundespolizei.
Die Beamten stellten bei der Überprüfung fest, dass es sich um ein Reizstoffsprühgerät handelte, welches weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet war noch über ein amtliches Prüfzeichen verfügte. Aufgrund dieser Umstände unterliegt das Gerät den Bestimmungen des Waffengesetzes, was zu einem eingeleiteten Strafverfahren führte. Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen konnte die Reisende ihre Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist. Reisende werden ermutigt, sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
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