In Lennestadt-Trockenbrück stürzte eine 64-jährige Radfahrerin nach einem Zusammenstoß mit einer Fußgängerin und wurde schwer verletzt.
Ein Schreckmoment auf dem Radweg in Lennestadt-Trockenbrück: Am 7. September gegen 15.45 Uhr war eine 64-jährige Radfahrerin auf dem Radweg an der B55 unterwegs, als sie aus bislang unbekannter Ursache eine ihr entgegenkommende 13-jährige Fußgängerin streifte. Die Radfahrerin kam dabei zu Fall und zog sich schwere Verletzungen zu.1
Der Rettungsdienst war schnell vor Ort und brachte die verletzte Frau in ein Krankenhaus. Der entstandene Sachschaden bewegt sich laut Polizei im unteren dreistelligen Eurobereich – der menschliche Schaden wiegt da deutlich schwerer.1
Der Unfall zeigt mal wieder: Auf dem Rad kann es blitzschnell gehen. Die Polizei nutzt den Vorfall, um auf ein wichtiges Thema hinzuweisen – den Helm. Zwar ist das Tragen eines Helms beim Fahrradfahren, auf dem Pedelec oder dem E-Scooter in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber: Im Falle eines Sturzes oder Unfalls kann er schlimme Verletzungen verhindern oder zumindest deutlich abmildern.1
Also ernsthaft – schnappt euch euren Helm, bevor ihr aufs Rad steigt. Es dauert zwei Sekunden und kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen. Euer Kopf wird’s euch danken!
Gerade auf Radwegen, wo Radfahrer und Fußgänger oft auf engem Raum unterwegs sind, ist Aufmerksamkeit das A und O. Langsam fahren, Abstand halten und den Helm nicht vergessen – das sind die simpelsten Dinge, die euch und andere schützen. Bleibt sicher auf NRWs Straßen und Wegen!
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