Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld hat in der vergangenen Woche umfangreiche Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld hat in der vergangenen Woche umfassende Kontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt. Ziel war die Aufdeckung von Schwarzarbeit sowie die Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Vorschriften.
Bei diesen Prüfungen waren rund 60 Beschäftigte des Zolls im Einsatz, unterstützt von Mitarbeitenden der Stadt Krefeld sowie der Kreise Viersen und Neuss. Insgesamt wurden etwa 200 Fahrerinnen und Fahrer kontrolliert.
Die Maßnahmen führten zu mehreren Auffälligkeiten. In Krefeld wurden 22 Verdachtsfälle bezüglich Mindestlohnverstöße sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vermerkt. Darüber hinaus wurden acht Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrer eines Mietwagenvermittlungsdienstes eingeleitet, da diese ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkamen. Zudem wurde ein offener Haftbefehl vollstreckt.
Ein Disponent eines Mietwagenunternehmens sieht sich einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Nötigung gegenüber, da er einem Beschäftigten untersagt haben soll, den Prüfbeamten Auskünfte zu erteilen. Bei den Kontrollen in Mönchengladbach wurden ebenfalls 21 Verdachtsfälle auf Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.
Die Prüfungen schließen umfangreiche Auswertungen der erhobenen Unterlagen ein, um festgestellte Sachverhalte weiter aufzuklären und gegebenenfalls Ermittlungsverfahren einzuleiten.
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