Zollkontrollen in Massagestudios führen zur Festnahme einer Person und weiteren Ermittlungen.
Am 2. April 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld gemeinsam mit der Gewerbeüberwachung der Stadt Mönchengladbach gezielte Kontrollen in mehreren Massagestudios durch. Diese Überprüfungen fanden im Rahmen einer Erweiterung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes statt, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist und auch Massagestudios stärker in den Fokus rückt.
Bei den Maßnahmen wurden in insgesamt zwei Betrieben sieben Personen angetroffen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten. Gegen diese Personen wurden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Ein männlicher Arbeitnehmer wurde in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde in Polizeigewahrsam genommen, um aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen.
Zusätzlich richtete sich der Fokus der Kontrollen auch auf die Betreiber der Massagestudios, gegen die Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet wurden. Darüber hinaus stellte die Gewerbeüberwachung fest, dass in einigen Fällen Verstöße im Zusammenhang mit illegalen Prostitutionsstätten vorlagen. Dies führte zur Aussprach von drei Betriebsuntersagungen sowie zur Verhängung von Bußgeldern.
Das Hauptzollamt Krefeld kündigte an, auch in Zukunft verstärkt Kontrollen in diesen Bereichen durchzuführen, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen.
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