Ein zweijähriger Junge wurde in Erkrath bei einem Verkehrsunfall verletzt. Der Fahrer entfernte sich zunächst vom Unfallort.
Am Donnerstag, den 14. August 2025, ereignete sich in Erkrath ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein zweijähriger Junge verletzt wurde. Gegen 15:30 Uhr überquerte das Kind unvermittelt die Straße, als ein 60-jähriger Fahrer mit seinem Pkw die Falkenstraße in Richtung Kalkumer Feld befuhr.
Trotz einer sofortigen Notbremsung kam es zu einer Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Jungen. Der Fahrer rief daraufhin einen Rettungswagen und hinterließ seine Kontaktdaten bei der Mutter des Kindes. Rettungskräfte transportierten den Verletzten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Die alarmierten Polizeikräfte nahmen den Fahrer des Fahrzeugs in den Fokus der Ermittlung. Er erschien nach einem kurzen Aufenthalt an einem anderen Ort auf der Polizeiwache Hilden. Als Grund für das vorzeitige Verlassen des Unfallorts gab er einen wichtigen Termin an. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht eingeleitet, jedoch wurde auf die Sicherstellung seines Führerscheins verzichtet.
Die Polizei weist darauf hin, dass eine Verkehrsunfallflucht eine Straftat darstellt. Es ist wichtig, bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort zu bleiben. Das Hinterlassen von Personalien alleine reicht nicht für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung.
Für weitere Informationen steht die Kreispolizeibehörde Mettmann zur Verfügung.
Polizei Mettmann
02104 982-1010
pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
https://mettmann.polizei.nrw/
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