Am 20. Dezember 2025 jährt sich das Anwerbeabkommen Deutschland–Italien zum 70. Mal. Fakten & Bedeutung für NRW.
Am 20. Dezember 1955 unterzeichneten Deutschland und Italien das erste bilaterale Anwerbeabkommen. Gestern, am 20. Dezember 2025, feierten wir den 70. Jahrestag dieses historischen Abkommens, das den Grundstein für die Arbeitsmigration legte.
Das Abkommen regelte die legale Vermittlung von Arbeitskräften aus Italien in die Bundesrepublik Deutschland. Es war das erste seiner Art und wurde am 20. Dezember 1955 unterzeichnet, um dem Arbeitskräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken 20.12.1955 – Anwerbeabkommen Italien Deutschland.
In der Nachkriegszeit erlebte Westdeutschland ein starkes Wirtschaftswachstum, das einen erheblichen Arbeitskräftebedarf schuf. Mit dem Abkommen wollte die Bundesrepublik die Lücken in Industrie und Infrastruktur schließen, während Italien einen Arbeitskräfteüberschuss ausgleichen wollte Das europäische System der Arbeitsmigration und das Anwerbeabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Italien.
Auch in Nordrhein-Westfalen wurden seit 1955 italienische Arbeitskräfte angeworben und in Schlüsselbranchen beschäftigt. Die Migration prägte das wirtschaftliche und kulturelle Leben, insbesondere in industriellen Zentren wie dem Ruhrgebiet Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien.
Zum 70. Jahrestag ziehen Politik und Gesellschaft Bilanz: Das Abkommen gilt als Wegbereiter für spätere Zuwanderungsabkommen und ist Vorbild für aktuelle Fachkräfteinitiativen. Die bedeutsame Erinnerung unterstreicht, wie zentrale Arbeitsmigration für demografische und wirtschaftliche Entwicklungen bleibt 70 Jahre Deutsch-Italienisches Anwerbeabkommen.
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