Münsterland und Paderborn liegen bei Abschiebungen 2025 weit über dem NRW-Schnitt. Bocholt führt landesweit, Paderborn folgt knapp auf Platz zwei.
Wenn’s um Abschiebungen in NRW geht, dann schaut aktuell ganz Westfalen genauer hin. Wie die Westfälischen Nachrichten berichten, liegt die Quote der Ausländerbehörden im Münsterland deutlich über dem Landesdurchschnitt. Während NRW insgesamt auf rund 6,1 Prozent kommt, erreicht das Münsterland satte 12,3 Prozent. Das ist mehr als doppelt so viel wie im Rest des Landes.
Spitzenreiter ist dabei eine Stadt, die man jetzt vielleicht nicht sofort auf dem Schirm hatte: Bocholt. Die Ausländerbehörde dort schob 2025 insgesamt 46 von 149 Ausreisepflichtigen ab. Macht eine Quote von 30,9 Prozent – landesweit Platz eins.
Ganz knapp hinter Bocholt landet laut dem Westfalen-Blatt die Stadt Paderborn. Dort wurden 36 von 141 Ausreisepflichtigen abgeschoben, das entspricht einer Quote von 25,5 Prozent – Platz zwei im NRW-Vergleich. Zum Vergleich: Die Ausländerbehörden in Ostwestfalen kommen insgesamt auf 6,1 Prozent, also genau den Landesdurchschnitt. Paderborn sticht da also richtig heraus.
Die Zahlen zeigen: Zwischen den einzelnen Städten und Kreisen gibt’s teils riesige Unterschiede, wie konsequent Ausreisepflicht in die Tat umgesetzt wird. Während manche Behörden eher im Landesschnitt liegen, scheinen andere – wie eben Bocholt oder Paderborn – deutlich aktiver zu sein.
Damit man die Zahlen richtig einordnen kann, lohnt sich ein Blick darauf, was eine Abschiebung rechtlich eigentlich bedeutet. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung ist eine Abschiebung die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts einer Person, die kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland hat. Geregelt ist das in den Paragraphen 58 ff. des Aufenthaltsgesetzes.
Bevor jemand abgeschoben wird, bekommt die Person eine schriftliche Entscheidung der Ausländerbehörde, gegen die man vor Gericht klagen kann. Erst wenn diese Frist verstrichen ist oder die Klage keinen Erfolg hatte, kann die Abschiebung erfolgen. Wichtig dabei: Es gibt auch Abschiebungsverbote, zum Beispiel aus humanitären Gründen – etwa bei schwerer Krankheit oder drohender Verfolgung im Herkunftsland. Ist eine Abschiebung nur vorübergehend nicht möglich, greift die sogenannte Duldung.
Die Bundeszentrale für politische Bildung unterscheidet außerdem zwischen kontrollierter Ausreise, bei der die Person freiwillig mitwirkt und nur bis zum Flughafen begleitet wird, und begleiteter Abschiebung, bei der Polizeikräfte bis ins Zielland mitreisen. Je nach Fall kann das auch als Einzel- oder Sammelabschiebung passieren.
Spannend ist laut den Westfälischen Nachrichten auch die Diskussion rund um die sogenannte Coesfelder Liste – eine zentrale Hilfe, die bislang offenbar nur wenig genutzt wird. Details dazu bleiben zwar in den vorliegenden Infos etwas offen, aber die Debatte zeigt: Auch bei vorhandenen Unterstützungsangeboten hakt’s in der Praxis manchmal gewaltig.
Die aktuellen Zahlen machen deutlich: Münsterland und Teile von Ostwestfalen gehören 2025 zu den Regionen in NRW, wo besonders viele Ausreisepflichtige tatsächlich abgeschoben wurden. Bocholt und Paderborn führen das Ranking klar an – weit vor dem Landesdurchschnitt. Wie es mit der Coesfelder Liste und ähnlichen Hilfsangeboten weitergeht, bleibt spannend zu beobachten.
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