Mieter in Herne sollen ihre Pools abgebaut werden. Widerstand regt sich gegen die Forderungen von Vonovia.
In der Siedlung Teutoburgia in Herne-Börnig sorgt eine Mitteilung des Wohnungsunternehmens Vonovia für Unruhe unter den Mietern. In dem Schreiben wird den Bewohnern nahegelegt, ihre aufgestellten Pools zu entfernen. Die Aufforderung, “größere Pools umgehend zu entfernen”, wird von den Mietern mit Enttäuschung aufgenommen, da viele von ihnen seit Jahren die Schwimmbecken nutzen.
Vonovia begründet die Maßnahme mit der Verkehrssicherungspflicht und erklärt, dass eine ständige Überwachung der Grundstücke nicht möglich sei. Die Mieter sind jedoch skeptisch. Mieterin Jenny Anderle führt an, dass die Kinder in den Pools Schwimmen gelernt hätten und die Sicherheit auch bei anderen Objekten im Garten gewährleistet werden müsse. Ihrer Meinung nach verletze die Auflage das Freizeitvergnügen der Familien.
Um gegen die Entscheidung vorzugehen, haben Mieter eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen und setzen sich aktiv mit rechtlichen Mitteln zur Wehr. Rechtsanwalt Ernst-Georg Tiefenbacher schätzt die Erfolgschancen für die Mieter als durchaus positiv ein. Er kritisiert das Sicherheitsargument von Vonovia als nicht tragfähig und ist der Meinung, dass das Unternehmen keine rechtliche Grundlage hat, die Pools zu verbieten.
Die Mieter wünschen sich nun einen Dialog mit Vonovia, um mögliche Bedenken auszuräumen. Es gibt bereits Angebote aus der Politik zur Vermittlung, und einige Mieter ziehen in Erwägung, im Extremfall rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten, falls keine Einigung erzielt werden kann.
Die Situation bleibt angespannt, und betroffene Mieter hoffen auf eine Lösung, die sowohl die Sicherheit als auch den Erhalt ihrer Poolanlagen berücksichtigt.
Quelle: WDR
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.
Jutta Roswitha Opel says:
Ich kann den Einwand der Vermieter durchaus nachvollziehen, da die Verkehrssicherungpflicht für Vermieter durchaus besteht. D.h. sollte was passieren, d.h. ein Kind ertrinkt, weil Pools keine Abdeckung, der Zaun ist nicht hoch genug, die Leiter nicht hochgeklappt wird der Vermieter mit zur Verantwortung gezogen. Die Vermieter haben immer weniger Rechte und immer mehr Pflichten. Der Überprüfung der Mieter kann man gar nicht ständig nachkommen. Es wird weiter zu immer mehr nichtvermieteten Raum kommen.
Ausserdem ist es nicht selten der Fall, dass es zu tödlichen oder schwerwiegenden Ertrinkungsunfällen mit Kinder in privaten Pools kommt.