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AfD-Bürgermeisterkandidat Uwe Detert in Lage bleibt von Wahl ausgeschlossen

In Lage darf der AfD-Kandidat Uwe Detert nicht zur Kommunalwahl antreten. Der Kreiswahlausschuss bestätigte die Entscheidung.

Bürgermeisterwahl in Lage: AfD-Kandidat nicht zugelassen

Der AfD-Bürgermeisterkandidat Uwe Detert wird nicht an den Kommunalwahlen am 14. September teilnehmen können. Diese Entscheidung wurde am Donnerstagabend vom Kreiswahlausschuss Lippe bestätigt und bekräftigt damit die vorherige Ablehnung durch den städtischen Wahlausschuss von Lage.

Entscheidung durch geheime Wahl

In einer geheimen Abstimmung sprachen sich acht der Ausschussmitglieder gegen die Beschwerde der AfD zur Zulassung von Detert aus, während drei Mitglieder für seine Wahlwerbung stimmten. Der Wahlausschuss der Stadt Lage, der mit Vertretern von CDU, SPD, FDP, Grünen und AfD besetzt ist, hatte bereits zuvor entschieden, die Kandidatur Deterts abzulehnen.

Zweifel an der Verfassungstreue

Ein entscheidender Grund für die Ablehnung war die in der Vergangenheit geäußerte These Deterts, dass Deutschland kein souveräner Staat sei. Dies hatte zu Zweifeln an seiner Verfassungstreue geführt, was die Grüne Ratsfraktion veranlasste, beim Wahlleiter eine Prüfung seiner persönlichen Eignung zu beantragen.

Rechtsmittel der AfD

Die AfD hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung der Nichtzulassung juristisch vorzugehen. Ob es noch vor den Wahlen zu einer Gerichtsentscheidung kommen wird, bleibt unklar. Unmittelbar wahrscheinlich ist jedoch, dass Uwe Detert nicht auf dem Wahlzettel stehen wird.

Quelle: WDR

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Stimmen aus NRW
  1. Es ist schon traurig, wie man sich die Wahrheit zurecht biegt, damit man gewählt wird. Problem: Die AfD ist mittlerweile so stark, das sie teilweise schon Bürgermeister stellen. Demokratisch freiheitliche Grundordnung wird gerade durch die Grünen schon lange nicht mehr eingehalten und wer die Nazis sind, hat ja die SPD in BaWü jetzt selbst bewiesen. Wer im Landtag Hakenkreuze schmiert, sorry – der ist ein Nazi!

  2. Gelebte UnsereDemokratie™

  3. Haben die für ihre Behauptung einen Beweis? Solange keine Beweise vorliegen ist es aus meiner Sicht verfassungswidrig Jemanden von der Wahl auszuschließen.
    Da kommt doch der Verdacht auf, dass es eine Strategie ist. So wie Merz seine hatte um den Willen des Souveräns (Wählers) zu umgehen? Bitte Beweise schwarz auf weiß!

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