Ab Samstag gilt ein offizielles Badeverbot im Neusser Rheinabschnitt, hohe Bußgelder drohen bei Verstößen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Ab Samstag, dem 15. August 2025, ist das Baden im Neusser Rheinabschnitt offiziell verboten. Diese Verordnung wurde von der Stadt Neuss beschlossen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Verstößt jemand gegen dieses Verbot, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Der Anlass für diese Maßnahme sind mehrere Todesfälle infolge von Badeunfällen im Rhein, insbesondere in Düsseldorf. Unter diesen Vorfällen war auch der tragische Tod eines sechsjährigen Kindes. Laut Feuerwehrsprecher Christian Franke gab es im Neusser Rheinabschnitt in diesem Jahr jedoch keine Toten aufgrund von Badeunfällen.
Die Stadt hat das Baden als „planmäßiges Verweilen mit dem Körper in mehr als knöcheltiefem Wasser“ definiert, was für den gesamten Rheinabschnitt von etwa 40 Kilometern gilt. Es besteht allerdings kein komplettes Betretungsverbot des Rheins. Ausnahmen sind vorgesehen, beispielsweise für Einsätze von Rettungsdiensten oder Behördenteams. Auch das Ein- und Aussteigen von Wasserfahrzeugen sowie das Angeln sind erlaubt.
In Düsseldorf gilt das Badeverbot bereits seit dem 12. August 2025. Dort wurden Einsatzkräfte trotz des Verbots alarmiert, da sich Personen im Rhein aufhielten. Die CDU in Neuss hatte Druck auf die Stadtverwaltung ausgeübt, um das Verbot einzuführen, während es auch Stimmen gab, die die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit dieser Maßnahme in Frage stellten.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit am Wasser zu erhöhen und tragische Unfälle zu vermeiden.
Quelle: Rheinische Post
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