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Badeverbot im Rhein: Krefeld folgt dem Beispiel anderer Städte

Ab 26. August 2025 gilt in Krefeld ein Badeverbot im Rhein. Hohe Geldbußen drohen bei Zuwiderhandlungen.

Badeverbot im Rhein ab sofort in Krefeld

Ab dem 26. August 2025 ist das Baden im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Krefeld verboten. Dieses Verbot wurde von der Stadtverwaltung angekündigt und trat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Entscheidung erforderte zudem einen Dringlichkeitsbeschluss des Stadtrates, der von Oberbürgermeister Frank Meyer und CDU-Ratsfrau Ingeborg Müllers unterzeichnet wurde.

Die Verwaltung hatte bereits letzte Woche die Ratsmitglieder über die Verfügung informiert und den Fraktionen bis Montag Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses unterzeichnet ein Vertreter der größten Ratsfraktion, in diesem Fall die CDU, gemeinsam mit dem Oberbürgermeister. Der Beschluss wird im nächsten Sitzung des Rates am 4. November zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

Rechtsgrundlage und Geldbußen

Die neue Verordnung schafft eine klare rechtliche Grundlage für Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten durch die Ordnungsbehörden. Bei Missachtung des Badeverbots können Geldbußen von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Laut der Stadt verstößt man gegen das Verbot bereits, wenn man sich mehr als knöcheltief in das Wasser begibt, da Strömungen und Sogwirkungen bereits in flacheren Gewässern gefährlich sein können.

Hintergrund des Verbots

Krefeld folgt mit diesem Schritt den Nachbarstädten Düsseldorf, Neuss und Meerbusch, die bereits ähnliche Verbote wegen der gestiegenen Anzahl von Badeunfällen und Todesfällen im Rhein ausgesprochen haben. Laut der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gab es bis Ende Juli dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen bereits zehn Todesfälle im Rhein. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr, in dem insgesamt 14 Todesfälle verzeichnet wurden.

In Krefeld galt bereits ein weitreichendes Badeverbot in einem bestimmten Abschnitt des Rheins, das die gefährlichen Bereiche rund um den Chempark Uerdingen umfasst. Das Gebiet unterliegt den Bestimmungen des Bundeswasserstraßengesetzes, welches ein absolutes Badeverbot in der Nähe von Rheinhäfen vorschreibt.

Die Entscheidung zum Badeverbot ist ein Präventivschritt zum Schutz der Bevölkerung und soll mögliche Tragödien verhindern.

Quelle: Rheinische Post, dpa

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