Alexa-Nutzer aufgepasst: Bitte aktiviere unseren neuen Skill! > Zur Anleitung

Foto wurde mit
KI generiert
Bonn: Zehn Jahre Haft für Vater nach tödlicher Misshandlung seiner Tochter

Ein 28-jähriger Vater wurde in Bonn zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem er seine zwei Monate alte Tochter tödlich misshandelt hat.

Urteil gegen Vater in Bonn

Das Landgericht Bonn hat einen 28-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, seine zwei Monate alte Tochter durch Misshandlung getötet zu haben. Die Tat ereignete sich im vergangenen Herbst in einer Unterkunft für Geflüchtete in Bonn.

Laut Anklage fühlte sich der Vater immer wieder durch das Weinen seiner Tochter gestört und schüttelte sie letztlich zu Tode. Während des Prozesses versuchte der Angeklagte, die schweren Hirnverletzungen der Tochter mit verschiedenen Erklärungen zu relativieren, darunter extreme Bewegungen im Maxi-Cosi oder das Fahren im Kinderwagen auf unebenem Gelände. Die Richterinnen und Richter betrachteten diese Ausreden als nicht glaubwürdig.

Gerlind Keller, Sprecherin des Landgerichts Bonn, betonte in der Urteilsbegründung, dass die vertretbare Handlung des Vaters dem Gericht als Zumutung erschien. Dies führte zu einer klaren Verurteilung wegen Totschlags.

Die mitangeklagte Mutter wurde zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, da sie die Misshandlungen ihres Partners beobachtet, aber nicht eingegriffen hatte. Das Gericht stellte fest, dass sie hätte eingreifen müssen, insbesondere nach der ersten Gewalttat des Vaters, um das Kind zu schützen.

Der Verteidiger des Vaters äußerte Zweifel an der Entscheidung des Gerichts und betonte, dass es auch Alternativen zur Beurteilung des Falls gegeben hätte. Die Verteidigung der Mutter plädierte für einen Freispruch, da sie ihrer Mandantin nicht strafrechtlich vorwerfen könne, dass sie nicht eingegriffen habe. Beide Angeklagte haben offen gelassen, ob sie gegen das Urteil vorgehen werden.

Der Prozess, der einen Monat dauerte, endete tragisch mit dem Tod des kleinen Mädchens, was das Gericht und die Öffentlichkeit zutiefst berührte.

Quelle: WDR

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2025 The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Kontaktformular

Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.