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Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für Solingen-Attentäter

Im Solinger Stadtfest-Prozess wird lebenslange Haft für den geständigen Attentäter gefordert.

Bundesanwaltschaft beantragt Höchststrafe

Die Bundesanwaltschaft hat für den geständigen Messer-Attentäter vom Solinger Stadtfest die Höchststrafe beantragt. Dies umfasst eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte, ein 27-jähriger Syrer namens Issa al H., hatte in den ersten Tagen des Prozesses vor dem Landgericht Düsseldorf überwiegend mit gesenktem Kopf verfolgt.

Wie die Bundesanwaltschaft berichtete, habe al H. zwar die Taten gestanden, sich jedoch als Opfer von Manipulationen seines Telegram-Chatpartners dargestellt. Erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme habe er „sein wahres Gesicht gezeigt“, so die Anklage, und sich als Dschihadist und Islamist entblößt.

Hintergrund des Attentats

Bei dem Anschlag während des Stadtfestes in Solingen im vergangenen Sommer wurden drei Menschen getötet und mehrere weitere verletzt. Issa al H. habe seinen Messeranschlag als Racheakt für die Geschehnisse in Gaza und als Vergeltung für Massaker an Muslimen in anderen Ländern gerechtfertigt. Vor dem Anschlag hatte er einen Treueschwur auf den IS-Kalifen geleistet und ein Bekennervideo aufgenommen.

Anklagepunkte

Die Anklage wirft al H. dreifachen Mord sowie zehnfachen versuchten Mord vor und bezeichnet ihn als IS-Terroristen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft reklamierte die Terrororganisation Islamischer Staat den Messeranschlag für sich. Während al H. die Tat gestand, schwieg er zum Vorwurf der Mitgliedschaft im IS.

Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Der Prozess wird weiterhin sorgsam beobachtet, da die gesellschaftlichen und rechtlichen Folgen des Anschlags weitreichend sind.

Quelle: WDR, dpa

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