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Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für Solingen-Attentäter

Im Prozess um den Solingen-Attentäter wird lebenslange Haft wegen Rachemord gefordert. Die Hintergründe und Schicksale der Opfer werden beleuchtet.

Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe für Solingen-Attentäter

Im Hochsicherheitssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten: Issa al H., der als Attentäter beim Messerangriff auf einem Stadtfest in Solingen gilt, soll aus islamistisch motivierter Rache gehandelt haben. Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe von lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Tat ereignete sich am 23. August 2024 während des „Festivals der Vielfalt“, das anlässlich des 650-jährigen Stadtjubiläums stattfand. Issa al H. stach dabei plötzlich und unvermittelt auf 13 friedlich feiernde Besucher ein. Drei Menschen verloren ihr Leben, acht weitere wurden teils schwer verletzt. Der Angeklagte wird beschuldigt, dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord begangen zu haben. Zudem wird ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, dem „Islamischen Staat“, vorgeworfen. Diese Organisation hatte den Anschlag für sich reklamiert.

Während des Prozesses zeigte der 27-jährige Syrer, der ohne erkennbare Regung zwischen zwei Justizvollzugsbeamten auf der Anklagebank saß, keine Reue für seine Taten. Laut Bundesanwaltschaft habe er die Taten gestanden, sich jedoch als Opfer von Manipulationen dargestellt. Die Anklage hebt hervor, dass al H. während des Verfahrens keine Einsicht gezeigt habe und möglicherweise wieder eine ähnliche Tat begehen würde.

Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine hohe Rückfallgefahr, da er von Gewalt fasziniert sei und keine Empathie zeige. Viele der Überlebenden leiden auch Monate nach dem Anschlag noch an den physischen und psychischen Folgen. So ist die 63-jährige Bärbel V. aufgrund der Verletzungen, die sie erlitt, teilweise bewegungseingeschränkt und hat Schwierigkeiten beim Sprechen.

Die Bundesanwaltschaft beantragte auch die Sicherungsverwahrung, da zu befürchten ist, dass al H. erneut gewalttätig werden könnte. Das Urteil wird am 10. September 2025 erwartet. Die Mitgefühl und Trauer um die Opfer sind in der Gesellschaft spürbar, insbesondere ein Jahr nach der schrecklichen Tat, als am Gedenkstein Blumen und Kerzen niedergelegt wurden.

Die Argumentation von Nebenklage-Vertreter Simon Rampp ist klar: „Mehr Heimtücke geht nicht“, als dass der Angeklagte seine Opfer aus dem Dunkeln und von hinten angreift.

Ein Sprecher der Feuerwehr bemerkte tief bewegt, wie selbstlos viele Menschen während und nach dem Anschlag agierten. Viele bleiben von den Auswirkungen des Attentats betroffen, was die Tragik und das Glücksgefühl, das man bei Feierlichkeiten empfindet, für immer verändert hat.

Quelle: Rheinische Post

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