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Bundesfinanzhof entscheidet gegen überhöhter Gebührenpraxis von Finanzämtern

Der Bundesfinanzhof stoppt die Pläne eines westfälischen Finanzamts, identische Gebühren mehrfach zu erheben.

Bundesfinanzhof interveniert

Der Bundesfinanzhof, das höchste Steuergericht in Deutschland, hat einem westfälischen Finanzamt die Grenzen seiner Gebührenforderungen aufgezeigt. In einem aktuellen Fall wollte die Behörde für identische Gebührenbescheide, die an mehrere Antragsteller verschickt wurden, insgesamt achtmal die gesetzliche Höchstgebühr in Höhe von fast 110.000 Euro erheben.

Einmalige Gebühren für identische Auskünfte

Die Richter des IV. Senats erklärten, dass die Ausstellung identischer Auskünfte an verschiedene Antragsteller nicht zu einer mehrfachen Gebührenerhebung führen dürfe. Laut dem Urteil sei es irrelevant, dass die Bescheide formal achtmal verschickt wurden. Die Richter stellten klar: „Obwohl acht Bescheide ergangen sind, liegt unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des Streitfalls in der Sache nur eine verbindliche Auskunft vor.“ Dies könnte bedeutende Auswirkungen auf die Praxis vieler Finanzämter haben, da in Deutschland über 3,4 Millionen Unternehmen existieren, die häufig mehrere Gesellschafter haben.

Frühere Entscheidungen und Geheimhaltung von Steuerprozessen

Bereits in erster Instanz hatte das Finanzgericht Münster festgestellt, dass für identische Auskünfte nur einmal Gebühren erhoben werden dürfen. Das genaue Finanzamt, das in diesem Fall gegen diese Regel verstieß, wurde vom Bundesfinanzhof nicht genannt, da Steuerprozesse dem Steuergeheimnis unterliegen. Somit bleibt unklar, wie viele Finanzämter bereits ähnliche Praktiken verfolgt haben.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs könnte eine wichtige Präzedenzwirkung haben, die darauf abzielt, das Gebührenwesen der Finanzämter transparenter und gerechter zu gestalten.

Dieses Thema wird von der Öffentlichkeit und den Medien aufmerksam verfolgt, da es um die Rechte der Steuerzahler und die Praktiken der Finanzbehörden geht.

Quelle: Rheinische Post

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