Der Bundesfinanzhof hat ein westfälisches Finanzamt wegen überhöhter Gebührenpflichten gestoppt und klare Grenzen gesetzt.
Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Steuergericht, hat in einem aktuellen Urteil einem westfälischen Finanzamt die Grenzen aufgezeigt. Dieses hatte versucht, für identische Gebührenbescheide von mehreren Antragstellern jeweils die gesetzliche Höchstgebühr von fast 110.000 Euro zu kassieren.
In dem konkreten Fall wurden acht Gesellschafter einer Firma mit identischen Anfragen konfrontiert, wobei das Finanzamt für jede dieser Anfragen separate Gebühren in Höhe von 109.736 Euro verlangte. Der IV. Senat des BFH stellte klar, dass obwohl mehrere Bescheide erlassen wurden, in der Sache nur eine verbindliche Rechtsauskunft vorlag. Damit dürfe auch nur einmal eine Gebühr erhoben werden.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen haben, da viele der über 3,4 Millionen Unternehmen in Deutschland mehrere Gesellschafter besitzen. Das Finanzamt versuchte, durch den Versand von acht Briefen an die Gesellschafter den Eindruck zu erwecken, es handele sich um unterschiedliche Bescheide, was laut BFH nicht zulässig ist.
Unklar bleibt, wie viele weitere Finanzämter möglicherweise eine ähnliche Praxis angewandt haben. Der BFH hat in diesem Fall nicht konkretisiert, um welches Finanzamt es sich handelte, da alle steuerlichen Verfahren dem Steuergeheimnis unterliegen. Zuvor hatte bereits das Finanzgericht Münster entschieden, dass für identische Auskünfte nur einmal Gebühren erhoben werden dürfen.
Quelle: WDR, dpa
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