Das Landesarbeitsgericht Köln eröffnet DFB-Schiedsrichtern den Zugang zu Arbeitsgerichten für ihre Ansprüche.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einer aktuellen Entscheidung den Weg für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geebnet, um ihre Ansprüche gegen den Verband vor Arbeitsgerichten geltend zu machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil, das am 16. Juni 2025 veröffentlicht wurde.
Die Richter des Landesarbeitsgerichts kamen zu dem Schluss, dass Schiedsrichter in bestimmten Fällen rechtlich als Arbeitnehmer betrachtet werden können, was ihnen das Recht gibt, Forderungen vor den zuständigen Arbeitsgerichten einzureichen.
Auslöser dieser Entscheidung war ein 28-jähriger Schiedsrichter, der im vergangenen Jahr nicht für die DFB-Schiedsrichterliste in der 3. Liga berücksichtigt wurde. Er machte daraufhin Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz geltend, die sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz richteten.
Der DFB argumentierte bislang, dass keine arbeitsrechtliche Beziehung zu den Schiedsrichtern bestehe und die Arbeitsgerichte somit nicht zuständig seien. Das Landesarbeitsgericht Köln fand jedoch, dass durchaus eine persönliche Abhängigkeit vom Verband existiere, sodass das angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu bewerten sei.
Obwohl diese Entscheidung weitreichende Bedeutungen für die Schiedsrichter im DFB haben könnte, ist sie noch nicht rechtskräftig, da eine Rechtsbeschwerde zugelassen wurde.
Quellen: Kölner Stadt-Anzeiger. dpa
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