BGH prüft Klage wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Was Mieter im AGG wissen müssen und wie man sich schützt
Ein aktueller Fall vor dem Bundesgerichtshof rückt Diskriminierung bei der Wohnungssuche in den Fokus. Eine Klägerin verlangt Entschädigung, weil ein Makler sie wegen ihrer ethnischen Herkunft abgelehnt haben soll. Das Verfahren könnte wichtige Vorgaben für Vermieter und Mieter in NRW liefern.
Die Klägerin wirft einem Immobilienmakler vor, sie wegen ihrer ethnischen Herkunft bei der Wohnungssuche diskriminiert zu haben und fordert eine Entschädigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Prüfung der Klage übernommen Finanzen.net.
Gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Diskriminierung bei der Vermietung verboten, insbesondere aufgrund von Herkunft, Religion und weiteren Merkmalen Rechtsanwalt24.de. Betroffene können Entschädigung fordern und sich auf einen gelockerten Beweismaßstab berufen.
Das AGG soll faire Mietbedingungen sichern und verbietet Vermietern, bei der Auswahl auf Vorurteile zu setzen. Stattdessen gelten objektive Kriterien wie Einkommensnachweis oder Schufa-Auskunft als zulässige Prüfmittel Usebach Immobilien.
In NRW verschärft der angespannte Wohnungsmarkt in Städten wie Köln und Düsseldorf das Problem. Mieterinnen und Mieter sollten ihre Rechte kennen und im Verdachtsfall rechtliche Beratung, etwa durch Mietervereine oder Antidiskriminierungsstellen, in Anspruch nehmen.
Das BGH-Urteil könnte Maßstäbe für künftige Fälle setzen und Vermieter dazu verpflichten, transparente Auswahlverfahren einzuführen. Eine klare Regelung objektiver Kriterien wirkt Vorwürfen entgegen und schafft Vertrauen.
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