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Essen: Prozess um illegalen Quecksilberhandel startet

Der deutsche Staat fordert 10 Millionen Euro von einem Schweizer Unternehmen. Es geht um illegalen Quecksilberhandel aus Essen.

Prozess um illegalen Quecksilberhandel

In Essen hat am 22. August 2025 ein Prozess vor dem Landgericht begonnen, in dem es um 10 Millionen Euro geht. Der deutsche Staat fordert diesen Betrag von einem Schweizer Unternehmen, das in einen illegalen Quecksilberhandel verwickelt sein soll.

Der Hintergrund des Falls reicht mehr als zehn Jahre zurück. Die Entsorgungsfirma DELA, die in Essen, Dorsten und Bad Oeynhausen tätig war, führte einen umfangreichen Abfallbetrug durch. Ihre Aufgabe bestand darin, hochgiftige Quecksilberabfälle aus der Industrie ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Export von Quecksilber war in der EU zu diesem Zeitpunkt bereits verboten, um der hohen Umweltgefährdung des Metalls entgegenzuwirken.

Illegale Geschäfte mit Quecksilber

Die Manager der DELA haben jedoch illegal Hunderte von Tonnen Quecksilber an ein Schweizer Unternehmen verkauft und damit Millionenbeträge eingenommen. Das Metall wurde in Spezialbehältern, getarnt mit Erde, transportiert und als „quecksilberhaltige Abfälle“ deklariert. In der Schweiz, wo der Handel und Export von Quecksilber damals legal waren, wurde das Metall wieder zu reinem Quecksilber verarbeitet. Ein Unternehmen in der Schweiz vermarktete das gewonnenen Metall weltweit.

Strafen und rechtliche Herausforderungen

Das illegale Geschäft flog schließlich auf, und drei Manager der DELA wurden zu Haftstrafen verurteilt. Der Richter am Essener Landgericht sprach von „schwerster Umweltkriminalität“. Auch der Geschäftsführer des Schweizer Unternehmens wurde angeklagt, erschien jedoch nicht vor Gericht, da die Schweiz keine Auslieferungen an andere Staaten zulässt.

Forderung nach 10 Millionen Euro

Nach Berechnungen der Bochumer Staatsanwaltschaft hat das Schweizer Unternehmen durch den Verkauf des Quecksilbers insgesamt 13,5 Millionen Euro verdient. Der deutsche Staat strebt nun an, 10 Millionen davon einzukassieren. Dazu müssen jedoch vor Gericht sowohl die Schuld des Schweizer Unternehmers als auch der Gewinn zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es sind vier Verhandlungstage für die Beweisaufnahme angesetzt.

Die rechtlichen Möglichkeiten, eine solche Forderung durchzusetzen, könnten sich jedoch als schwierig erweisen. Angesichts der Tatsache, dass der Quecksilberhandel in der Schweiz damals legal war, bleibt unklar, auf welcher Grundlage Deutschland eine Zahlung verlangen kann.

Quelle: WDR

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