Prozess am Landgericht Mönchengladbach endet mit Freispruch trotz sicherer Täteridentifikation.
Am 31. Juli 2025 begann der Prozess um einen tödlichen Messerangriff in Mönchengladbach, bei dem das Opfer 31 Messerstiche erlitt. Am Montag, dem 8. September 2025, fällte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts ein überraschendes Urteil.
Der 28-jährige Angeklagte aus Afghanistan wurde vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Obwohl der Richter zum Schluss des Verfahrens sagte: „Wir sind sicher, dass der Angeklagte die Tat begangen und den Geschädigten getötet hat“, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Trotz des Freispruchs bleibt die Tat für den Angeklagten nicht ohne Folgen. Aufgrund einer angehängten diagnostizierten paranoiden Schizophrenie wird er weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Dieser Fall wirft komplexe Fragen zu Recht und Psychiatrie auf und zeigt die Herausforderungen des deutschen Rechtssystems im Umgang mit psychisch erkrankten Tätern.
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, wie wichtig die Bewertung der psychischen Gesundheit in strafrechtlichen Verfahren ist.
Quelle: Rheinische Post
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Jürgen Ludwig says:
In Deutschland ist man gut beraten, wenn man ein Verbrechen begeht entweder besoffen, bekifft oder nicht zurechnungsfähig zu sein. Wann werden die Gesetze endlich so geändert, dass man schuldig ist, wenn man etwas krinelles begangen hat?