NRW plant dauerhafte Verlängerung des Gifttiergesetzes: Privathaltung hochgiftiger Tiere weiter strikt verboten.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Gifttiergesetz dauerhaft gelten zu lassen. Bisher befristet bis zum 31. Dezember 2025, soll das Verbot privater Haltung hochgiftiger Tiere ohne zeitliche Begrenzung fortbestehen LAV NRW.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass weiterhin und ohne Befristung verboten ist, sehr giftige Tiere in privaten Haushalten zu halten, um den Bevölkerungsschutz zu gewährleisten.
Das Gifttiergesetz wurde am 20. Juni 2020 erlassen und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Ursprünglich war es bis zum 31. Dezember 2025 befristet Wikipedia.
Die Entfristung begrüßt auch die SPD-Landtagsabgeordnete Vogt: „Die Haltung derart giftiger Tiere in Privathaushalten sollte grundsätzlich nicht ermöglicht werden“, betont sie Hallo Herne.
Nach Verabschiedung des Entwurfs wird das Gifttiergesetz ohne zeitliche Befristung in Kraft treten und das Verbot der privaten Haltung hochgiftiger Tiere dauerhaft sichern.
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