Psychiater attestiert dem Angeklagten im Prozess um den Solinger Anschlag volle Schuldfähigkeit und eine hohe Rückfallgefahr.
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf dem Stadtfest in Solingen hat ein Psychiater dem geständigen Angeklagten Issa al H. volle Schuldfähigkeit attestiert. Der Attentäter hatte am 23. August 2024 drei Menschen getötet, nun zeichnet sich ab, dass er seine Tat aus einer vermeintlichen Rache an Deutschland motiviert hat. Laut Rheinische Post gibt es keine Hinweise auf psychische Störungen oder Erkrankungen des Angeklagten.
Der Psychiater Professor Johannes Fuß, der für das Gericht tätig ist und mit Issa al H. in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf Gespräche führte, schilderte die Eigenart des Angeklagten, der in den Begegnungen oft lächelte und lachte. Diese Verhaltensweisen sollten dem Gesprächspartner ein gutes Gefühl vermitteln. Im Rahmen seiner Analyse kam Fuß zu dem Schluss, dass Issa al H. über eine „tief verankerte Gewaltfaszination“ verfügt und eine hohe Rückfallgefahr besteht.
Der Angreifer berichtete Fuß von einer wahnhaften Wahrnehmung in der Tatnacht, in der er statt einem Konzert Zerstückelungen von Kindern gesehen habe. Diese schockierende Vision stellte sich im Gutachten jedoch als Ausnahme dar, denn laut Fuß gibt es keine weiteren Anzeichen für wahnhafte Erlebnisse. Bei seinen Aussagen präsentierte sich der Angeklagte als Opfer und schob die Verantwortung teilweise auf einen anonymen Chatpartner, der ihn zu dem Glauben überzeugt habe, Deutschland sei verantwortlich für den Tod palästinensischer Kinder.
Der Syrer war offenbar von der Ideologie der Terrororganisation „Islamischer Staat“ beeinflusst. Dies wurde auch durch seine Chatnachrichten deutlich, in denen er den Wunsch äußerte, „zum Märtyrer“ zu werden. Die Bundesanwaltschaft erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn, die dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord beinhalten.
Das Gericht prüft die Möglichkeit der Verhängung von Sicherungsverwahrung. Die Plädoyers sind für Mittwoch geplant, das Urteil könnte am 10. September 2025 verkündet werden.
Quelle: Rheinische Post
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