Justizministerin Hubig plant härtere Strafen für Voyeur-Aufnahmen. NRW unterstützt die Initiative für besseren Schutz.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf angekündigt, um voyeuristische Aufnahmen künftig härter zu bestrafen. Heimliches Fotografieren und Filmen von Menschen soll damit leichter verfolgt werden können. Die Initiative zielt besonders auf den besseren Schutz von Frauen im öffentlichen Raum ab.
Laut evangelisch.de will Ministerin Hubig voyeuristisches Filmen konsequenter bestrafen lassen. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit, wie digitaler Voyeurismus «kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend» geregelt werden kann. Die Initiative reagiert auf die zunehmende Verbreitung heimlicher Aufnahmen im öffentlichen Raum.
Wie die Oldenburger Onlinezeitung berichtet, hat Bundesjustizministerin Hubig einen konkreten Gesetzentwurf angekündigt. Die Berliner Zeitung betont, dass die SPD-Politikerin entschlossener gegen sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen vorgehen will. Besonders Frauen sollen durch die neuen Regelungen besser geschützt werden.
Bislang ist die Rechtslage bei heimlichen Aufnahmen nicht eindeutig geregelt. Laut Beck Aktuell ist noch unklar, ab wann genau ein voyeuristisches Foto strafbar sein soll und ob dazu eine sexualisierte Darstellung erforderlich ist. Eine entsprechende Petition fordert bereits länger die Strafbarkeit von sogenannten Voyeur-Aufnahmen und Upskirting-Fotos.
Die Initiative findet auch in Nordrhein-Westfalen Unterstützung. Das NRW-Justizministerium setzt sich ebenfalls für eine Erweiterung der Strafbarkeit ein. Das Fotografieren des Intimbereichs soll strafbar sein, egal ob dieser verdeckt ist oder nicht. Die Position aus NRW: Keine Frau müsse kenntlich machen, dass sie dort nicht fotografiert werden möchte.
Der angekündigte Gesetzentwurf muss noch durch das parlamentarische Verfahren. Die Justizminister der Länder unterstützen die Initiative grundsätzlich. Offen bleibt die genaue Ausgestaltung der Strafvorschriften und das Strafmaß für Täter. Das Bundesjustizministerium arbeitet weiter an einer rechtsstaatlich überzeugenden Regelung.
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