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Kölner Rat entscheidet über Badeverbot im Rhein am 4. September

Ein Badeverbot im Rhein wird diskutiert, mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro für Verstöße. Entscheidung des Rates am 4. September.

Badeverbot im Rhein: Entscheidung des Rates steht bevor

Das Baden im Rhein soll zukünftig im Kölner Stadtgebiet verboten werden. Dafür hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage erstellt, die am 4. September 2025 im Rat der Stadt Köln behandelt wird. Die Vorlage enthält eine Änderungsverordnung zur Kölner Stadtordnung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Geltungsbereich um „Boden und Gewässer einschließlich des Rheins“ zu erweitern. Zudem wird der Paragraf 17 der Stadtordnung, der die Nutzung von Gewässern regelt, um ein generelles Badeverbot im Rhein ergänzt. Laut der Vorlage zählt dazu das Schwimmen, Waten, Spielen im Wasser sowie die Nutzung von schwimmenden Hilfsmitteln wie Luftmatratzen und Schwimmtiere.

Die Entscheidung beruht auf der Feststellung, dass bereits im Uferbereich unvorhersehbare Gefahren existieren. Bei Verstößen gegen das angeordnete Badeverbot droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Ausnahmen gelten für behördliche Maßnahmen, Rettungsaktionen, den Freizeitangelverkehr sowie genehmigte Veranstaltungen, die eine offizielle Erlaubnis von der Stadt Köln haben.

Stadtdirektorin Andrea Blome weist auf die zahlreichen Ertrinkungsunfälle im Rhein hin und betont: „Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen.“ Sie appelliert an alle Bürger, das Baden im Rhein zu vermeiden und kündigt an, dass das Verbot kontrolliert werde.

Quelle: WDR

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