Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2025 im Bezirk Lindenthal in NRW.
Am 14. September 2025 entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Nordrhein-Westfalen über ihre politischen Vertretungen. Dies umfasst Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bezirksvertretungen sowie die Wahl von Bürgermeistern und Landräten, auch im Bezirk Lindenthal.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger sowie Staatsangehörige der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem entsprechenden Wahlgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl per Post zugestellt, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Diese informiert über das zuständige Wahllokal und dessen Barrierefreiheit.
Die persönlichen Informationen über das zuständige Wahllokal sind in der Wahlbenachrichtigung zu finden. Alternativ kann man auch die Internetseite der Stadt nutzen, um die Adresse einzugeben und das Wahllokal zu ermitteln.
Für die Entscheidungsfindung steht seit dem 20. August 2025 auch der Lokal-O-Mat zur Verfügung. Diese digitale Anwendung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, sich über die zur Wahl stehenden Parteien zu informieren.
Die Wahl der (Ober-)Bürgermeister sowie der Landräte erfolgt durch Mehrheitswahl. Sollte kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, folgt eine Stichwahl. Bei der Wahl für die kommunalen Vertretungen hat jeder Wähler eine Stimme, mit der ein Direktkandidat sowie die zugehörige Reserveliste seiner Partei gewählt werden. Mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel führen zur Ungültigkeit.
Sollten wahlberechtigte Personen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sie dennoch teilnehmen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es reicht aus, einen Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal vorzulegen. Bei fehlender Wahlbenachrichtigung sollte das zuständige Wahlbüro kontaktiert werden.
Der Antrag auf Briefwahl kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden, idealerweise nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Es wird empfohlen, die Unterlagen für die Briefwahl innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden, um eine rechtzeitige Zustellung zu garantieren.
Falls bei der Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister bzw. zur Landrätin oder zum Landrat kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, findet eine Stichwahl am 28. September 2025 statt, bei der die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen erneut antreten.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger
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