Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, 16 Jahre krankgeschrieben, soll nun vom Amtsarzt untersucht werden.
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die mehr als 16 Jahre lang krankgeschrieben war, muss nun laut einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) erstmals von einem Amtsarzt untersucht werden. Dies bestätigt die Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen, das als Dienstherr die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um den Gesundheitszustand der Beamtin zu überprüfen und festzustellen, ob sie wieder dienstfähig ist.
Gegen diese Anordnung wehrte sich die Lehrerin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie kritisierte die Maßnahme als nicht nachvollziehbar, insbesondere nach so vielen Jahren ohne Untersuchung. In ihrer Klage führte sie an, dass sie nicht wisse, welche Umstände, Vorfälle oder Ereignisse zu dieser Anordnung geführt hätten. Zudem argumentierte sie, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte darstelle.
Die Richter des OVG folgten den Argumenten der Lehrerin nicht und bestätigten die Anordnung. Der Beschluss vom 12. August, der nun veröffentlicht wurde, hebt hervor, dass die jahrelange Untätigkeit zwar unverständlich sei, für die Entscheidung jedoch unerheblich bleibt. Die Untersuchung diene dem Zweck, Klarheit über den Gesundheitszustand der Lehrerin zu erlangen und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nachzukommen, um sicherzustellen, dass nur dienstfähige Beamte im Unterricht tätig sind.
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) äußerte ihr Erstaunen über den Fall und bat die Bezirksregierung Düsseldorf um umfassende Aufklärung. Sie erklärte, es sei für sie ein ungewöhnlicher Sachverhalt und dass ein solches Verhalten von Beamten inakzeptabel sei. Ihrer Meinung nach werfe dies ein negatives Licht auf die Beamtenschaft insgesamt.
Die Lehrerin hatte zuletzt im Jahr 2009 Unterricht erteilt. Die ersten Krankschreibungen waren aufgrund psychischer Probleme erfolgt, und es gab keine Intervention des Landes während der langen Zeitspanne.
Die Entscheidung des OVG und die Reaktionen von Ministerin Feller werfen Fragen zum Umgang mit langzeitkranken Beamten auf und erfordern möglicherweise eine Überprüfung der bestehenden Regelungen.
Quelle: WDR, dpa
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