Kritik am LADG NRW: Das Antidiskriminierungsgesetz sorgt für Streit um Beweislast und Bürokratie.
In Nordrhein-Westfalen sorgt der Gesetzentwurf für ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) für anhaltende Diskussionen. Ziel ist es, Diskriminierung wirksam zu verhindern. Doch der Entwurf wird von Experten, Praktikern und Verbänden kontrovers bewertet.
Das LADG NRW soll den Diskriminierungsschutz verbessern. Besonders im Fokus steht eine neue Beweislastregel: Bereits Indizien sollen genügen, damit eine Diskriminierung vermutet wird. Die betroffene Behörde muss dann ihre Unschuld belegen. Diese Umkehr der Beweislast stößt auf Widerstand.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Diskriminierung in Behördenverfahren bereits angenommen wird, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Kritik kommt vor allem aus Justizvollzug und Polizei, da sie einen erhöhten bürokratischen Aufwand befürchten und einen dauerhaften Rechtfertigungsdruck fürchten. Einige Stimmen argumentieren, dass der Justizvollzug schon jetzt ausreichend Regeln und Kontrollmechanismen aufweise (BSBD NRW).
Im Alltag des Justizvollzugs werden zahlreiche Entscheidungen über Gefährlichkeit, Suizidgefahr oder Konflikte zwischen Inhaftierten getroffen. Kritiker sehen die Gefahr, dass solche notwendigen Unterscheidungen durch das neue Gesetz als diskriminierend infrage gestellt werden könnten. Das führe zu mehr Verfahren, Dokumentation und verunsicherten Beschäftigten.
Die Fachleute betonen, dass es im NRW-Justizvollzug keine Schutzlücken gibt und bereits genügend Wege bestehen, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Insbesondere die hohe Arbeitsbelastung (Krankenstand über 13 %) und zusätzliche Bürokratie könnten nach Einschätzung aus dem Vollzug das System weiter belasten.
Das Ziel, Diskriminierung zu verhindern, findet breite Unterstützung. Die vorhandenen Stimmen fordern jedoch weniger neue Bürokratie und stattdessen mehr Personal sowie praxisnahe und klare Regeln. Die Debatte um das LADG NRW dürfte angesichts der Kritik aus Justiz und Polizei weitergehen.
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