KVB-Mitarbeiter Marc Zons schützte einen Bewusstlosen vor Angreifern – und wurde dafür gekündigt. Alle neuen Entwicklungen im Fall auf einen Blick.
Was für ein bitteres Ende: Ein KVB-Sicherheitsmitarbeiter greift ein, um einen bewusstlosen Mann vor Angreifern zu schützen – und steht danach selbst als Beschuldigter da. Und das war noch nicht alles: Er hat auch noch seine Kündigung kassiert. Der Fall sorgt gerade in NRW für reichlich Gesprächsstoff. Ähnlich wie in einem früheren Beitrag zu einem rätselhaften Vorfall in Bergneustadt laufen auch hier die Ermittlungen noch – doch der persönliche Preis für den Beteiligten ist bereits gezahlt.
Marc Zons (43) war am 6. Juli gegen 21.45 Uhr mit zwei KVB-Kollegen an der oberirdischen Haltestelle Neumarkt im Dienst.1 Wegen einer Baustellensituation hatten sie die Bahnabfertigung einer Stadtbahn der Linie 7 übernommen – Fahrgäste mussten den Zug verlassen. Auf dem Bahnsteig lag zu diesem Zeitpunkt bereits eine bewusstlose, obdachlose Person, für die zuvor Hilfe angefordert worden war.
Dann eskalierte die Situation. Laut Zons gingen drei Männer, die gerade aus dem Zug gestiegen waren, auf den Bewusstlosen los und traten auf ihn ein.1 Zons und seine Kollegen griffen ein, um den Mann zu schützen und die Angreifer vom Bahnsteig wegzudrängen. Was danach folgte, klingt wie ein schlechter Film: Die Einsatzkräfte wurden bespuckt, beleidigt, getreten – Flaschen und Essen flogen durch die Luft. Die Polizei rückte an. Und dann kam der Wendepunkt.
Statt als Helfer dazustehen, sah sich Zons plötzlich mit einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung konfrontiert – der Vorwurf: „übermäßige Gewaltanwendung“.1 Er weist das klar zurück: „Wir haben in Notwehr gehandelt.“
Besonders bitter: Am 20. Juli wurden Zons und zwei seiner Kollegen mit Wirkung zum 1. August gekündigt.1 Als Begründung soll sinngemäß genannt worden sein, dass das Verhalten der Mitarbeiter nicht mit der „Unternehmenskultur“ vereinbar sei, solange gegen sie eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung vorliege. Das Kündigungsschreiben liegt laut dem Bericht vor.
Die Polizei bestätigt gegenüber EXPRESS.de lediglich, dass es an dem Abend einen Einsatz am Neumarkt gab – Details werden mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht genannt.1 Die KVB erklärte, der Vorfall sei „bekannt, dokumentiert und umfassend aufgearbeitet worden“. Zu Personalmaßnahmen wolle man sich jedoch nicht äußern.
Das Unternehmen betont, von seinen Sicherheitsmitarbeitern stets „professionelles, deeskalierendes und verhältnismäßiges Handeln“ zu erwarten – auch in Belastungssituationen.1 Zugleich stellt die KVB klar, Vorfälle nicht „auf Grundlage einzelner Behauptungen“ zu bewerten, sondern nach „sorgfältiger Prüfung aller verfügbaren Erkenntnisse“ – inklusive Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und Informationen der Ermittlungsbehörden. Und dann der wichtige Zusatz: „Unabhängig davon gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.“
Marc Zons will die Kündigung nicht einfach so hinnehmen – er plant, juristisch dagegen vorzugehen.1 Der Fall wirft Fragen auf, die viele in NRW beschäftigen: Wer schützt eigentlich diejenigen, die andere schützen? Und was bedeutet es für das Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr, wenn ein Eingreifen zum Jobrisiko wird?
Klar ist: Die Ermittlungen laufen noch, ein Urteil steht aus. Aber die Kündigung – die ist bereits ausgesprochen. Wir bleiben für euch dran und halten euch auf dem Laufenden, wie sich die Situation weiterentwickelt.
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