Eine Münsteranerin klagt gegen ihren Landarztvertrag in NRW – sie wollte Kinderärztin werden, doch das Land änderte die Regeln. Was steckt dahinter?
Stell dir vor, du unterschreibst einen Vertrag, der dir deinen Traum ermöglicht – und dann ändern sich die Spielregeln einfach. Genau das ist einer Münsteranerin passiert, die wir hier Neele B. nennen. Ihre Geschichte zeigt, wie der sogenannte Landarztvertrag in NRW für einige Studierende zum echten Problem geworden ist. Und sie ist damit nicht allein: 17 angehende Medizinerinnen und Mediziner klagen aktuell gegen ihre Verträge.1
Die Idee klingt eigentlich fair: Wer keinen Spitzen-Numerus clausus hat, kann trotzdem Medizin studieren – wenn er oder sie sich verpflichtet, nach dem Abschluss für zehn Jahre in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Insgesamt 1.454 angehende Medizinerinnen und Mediziner haben in NRW bereits über diese sogenannte Landarztquote einen Studienplatz bekommen.1
Für Neele B. war das 2019 die Chance ihres Lebens. Als Kinderkrankenschwester hatte sie gemerkt, dass sie Medizin studieren wollte – und der Landarztvertrag machte das möglich. Besonders wichtig für sie: Damals waren im Vertrag noch drei mögliche Fachrichtungen aufgeführt – Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Kinderheilkunde. „Die zehn Jahre auf dem Land habe ich dankend angenommen, wenn ich dafür halt Kinderärztin werden darf“, sagt die heute 30-Jährige.1
Doch genau diese Option – Kinderärztin zu werden – wurde nach den ersten Vertragsabschlüssen gestrichen. Das NRW-Gesundheitsministerium räumt zwar ein, dass in den ersten Verträgen nicht explizit auf die Ausrichtung am öffentlichen Bedarf hingewiesen wurde. Aber die offizielle Aussage des Ministeriums lautet: Für den Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sei kein flächendeckend dringender Bedarf festgestellt worden – und gestrichen worden sei nichts, die Regelung gelte von Anfang an.1
Für Neele B. fühlt sich das anders an: „Das war wie ein Schlag in die Magengrube, weil alle Zukunftsvorstellungen, alles, womit ich glücklich bin, das ist weg.“1
Nicht nur Neele sieht das anders als die Landesregierung. Michael Achenbach, Sprecher im Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Westfalen-Lippe und Mediziner mit Praxis in Plettenberg im Sauerland, widerspricht der Einschätzung des Ministeriums deutlich.1
„Ich kann genug Kommunen aufzählen, die groß genug für einen Kinder- und Jugendarzt wären, wo es aber keinen gibt“, sagt Achenbach. Als Beispiel nennt er Lennestadt, wo es seit 14 Jahren keinen Kinder- und Jugendarzt mehr gibt. Sein Vorwurf: Die offiziellen Berechnungen zur Versorgungsdichte basieren auf völlig veralteten Grundlagen. Früher gab es sechs Vorsorgeuntersuchungen pro Kind – inzwischen sind es 13. „Wir haben also mehr als das Doppelte zu tun am einzelnen Patienten, nur für Vorsorgeleistungen“, erklärt der Kinderarzt.1
Neele B. hat ihr Medizinstudium inzwischen erfolgreich abgeschlossen und beginnt demnächst ihre Facharztausbildung – trotz allem in der Pädiatrie. Jetzt hofft sie auf das zuständige Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Ihr Ziel: dass sie auch im Rahmen ihres Landarztvertrages als Kinderärztin arbeiten darf. Wann das Gericht entscheidet, steht noch nicht fest.1
Ihr Fall wirft grundsätzliche Fragen auf – über Vertrauen in Verträge, über die Versorgungslage auf dem Land und darüber, was es bedeutet, wenn der Staat die Spielregeln ändert, nachdem die Unterschrift schon geleistet wurde. Wir bleiben für euch dran, wie das Verfahren ausgeht.
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