Mindestlohn 2026 für Studierende: 13,90 €/Stunde auch im Nebenjob. Alle Fakten und Ausnahmen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Mindestlohn in Deutschland: 13,90 Euro pro Stunde. Dieser Satz betrifft auch Studierende, die einen Nebenjob ausüben – unabhängig davon, ob sie an einer Universität oder in einem anderen Bereich beschäftigt sind. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Fakten, Regelungen und Auswirkungen speziell für Studierende zusammen.
Der Mindestlohn in Deutschland wurde zum Jahresbeginn deutlich angehoben und liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2027 wurde bereits ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro beschlossen. Studierende profitieren wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von diesen Neuerungen – mit einer wichtigen Ausnahme: Für Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums gilt der Mindestlohn nicht (Studis Online).
Der Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und regelmäßig angepasst (Studis Online). Das Ziel ist ein existenzsicherndes Einkommen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren außerdem Branchenmindestlöhne, die häufig deutlich darüber liegen.
Für Studierende gilt: Wer einen Nebenjob hat und über 18 Jahre alt ist, erhält grundsätzlich den Mindestlohn. Es gibt jedoch Ausnahmen: Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen eines Studiums (auch dual), Pflichtpraktika sowie bestimmte freiwillige Praktika und ehrenamtliche Tätigkeiten sind nicht mindestlohnpflichtig. Auch bei kurzen freiwilligen Praktika (maximal drei Monate) greift der Mindestlohn nicht (Studis Online).
Der bundesweite Mindestlohn gilt einheitlich auch für alle Studierenden in NRW. Praktische Auswirkungen gibt es vor allem für diejenigen, die als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft an einer Hochschule beschäftigt sind: Für diese Tätigkeiten gibt es häufig auch branchen- bzw. tarifvertragliche Stundenlöhne, die nochmals höher ausfallen können. Die Mindestlohngrenze ist dabei aber die Untergrenze, von der nicht abgewichen werden darf (Studis Online).
Im kommenden Jahr soll der Mindestlohn turnusmäßig erneut steigen – auf 14,60 Euro pro Stunde ab Januar 2027. Änderungen bei der Ausnahmeregelung für Pflichtpraktika oder die Mindestauszahlungen für Studierende sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen (Studis Online).
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