Die Zuständigkeiten von Stadtrat und Kreistag in NRW werden beleuchtet.
Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden nicht nur Bürgermeister und Landräte gewählt, auch die Stadträte und Kreistage stehen zur Abstimmung. Diese Institutionen spielen eine zentrale Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung und haben vielfältige Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Die gewählten Vertreter in den Stadträten und Kreistagen können als Basis unserer Demokratie betrachtet werden. Sie setzen sich intensiv mit den Belangen der Bürger auseinander und gelten oftmals als „Kümmerer“ vor Ort. Insbesondere die Kommunalwahlen rücken die Räte und Kreistage jedoch häufig in den Hintergrund, da die Wahlen von Bürgermeistern und Landräten größere mediale Aufmerksamkeit erhalten.
Die Bedeutung der Stadträte und Kreistage ist im Artikel 28 des Grundgesetzes verankert. Demnach haben die Bürger das Recht, eine Vertretung zu wählen, die aus allgemeinen, freien und geheimen Wahlen hervorgeht. In Nordrhein-Westfalen variiert die Größe der Stadträte je nach Einwohnerzahl zwischen 20 und 90 Mitgliedern, während Kreistage zwischen 48 und 72 Vertreter umfassen, zuzüglich des Landrats.
Die Aufgaben der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistage sind in der Gemeindeordnung und der Kreisordnung des Landes festgelegt. Dabei agieren die Gemeinden als eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung, was als „Allzuständigkeit“ des Stadtrates bezeichnet wird. Dies bedeutet, dass der Rat alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung regeln kann, auch wenn er diese Aufgaben teilweise an den Bürgermeister delegieren kann.
Die Kreistage hingegen verfügen über einen eingeschränkten Aufgabenbereich, der sich auf Entscheidungen von besonderer Bedeutung konzentriert. In der Regel sind sie nicht für die staatlichen Aufgaben zuständig, die dem Landrat obliegen. Dadurch übernehmen die Landräte wichtige Funktionen, wie etwa die Leitung der Kreispolizeibehörde.
Die Mitglieder der Stadträte und Kreistage agieren meist ehrenamtlich, erhalten jedoch eine finanzielle Entschädigung. Diese variiert abhängig von der Größe der Gemeinde. In kleinen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern liegt die monatliche Pauschale bei etwa 234 Euro, während es in großen Städten mit über 450.000 Einwohnern rund 642 Euro sind. Auch die Entschädigungen im Kreistag orientieren sich an der Einwohnerzahl.
Obwohl es finanzielle Entschädigungen für kommunalpolitisches Engagement gibt, stehen bei den meisten Mitgliedern das persönliche Engagement und das Wohl der Bürger im Vordergrund.
Stadtrat und Kreistag differenzieren sich in mehreren Aspekten von den politischen Institutionen wie dem Landtag oder dem Bundestag. Anders als parlamentarische Abgeordnete genießen Mitglieder der kommunalen Vertretungen keine Immunität und stehen somit auch rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Ihre Tätigkeiten sind nicht an Aufträge gebunden, sondern orientieren sich am öffentlichen Wohl.
Die kommende Wahl stellt nicht nur eine Gelegenheit dar, die Zusammensetzung der Räte zu verändern, sondern auch eine Chance für die Bürger, ihre Interessen auf kommunaler Ebene aktiv zu vertreten.
Quellen: WDR, Laurenz Döring, Innenministerium NRW, Gemeindeordnung NRW, Kreisordnung NRW
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