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NRW setzt schon jetzt auf elektronische Fußfesseln zum Schutz von Opfern

Ein neues Gesetz zur elektronischen Fußfessel wird geplant, NRW nutzt die Technik bereits erfolgreich zum Schutz vor häuslicher Gewalt.

Neues Gesetz für elektronische Fußfesseln geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, ein bundesweites Gesetz zur Nutzung elektronischer Fußfesseln einzuführen. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Opfern häuslicher Gewalt verbessern. In Nordrhein-Westfalen wird diese Technik bereits seit März 2025 eingesetzt.

Funktionsweise der elektronischen Fußfesseln

Das geplante Gesetz sieht vor, dass sowohl Täter als auch Opfer mit GPS-Trackern ausgestattet werden. Sollte sich der Täter dem Opfer zu sehr nähern, wird sowohl beim Opfer als auch bei der Polizei ein Alarm ausgelöst. Das Tragen des GPS-Trackers durch die Opfer ist dabei freiwillig.

Einsatzgebiet und rechtliche Rahmenbedingungen

Die elektronische Fußfessel soll insbesondere bei sogenannten „Hochrisikofällen“ zum Einsatz kommen, zunächst für maximal sechs Monate. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich, wenn das Opfer dies beantragt und die Gefahr nach Einschätzung der Richter weiterhin besteht.

Erste Erfolge in NRW

In Nordrhein-Westfalen wurden seit der Einführung der elektronischen Fußfessel bereits neun gefährdete Personen erfolgreich mit einem Ortungsgerät ausgestattet. Diese stehen unter dem Schutz vor drei potenziellen Tätern, die ebenfalls mit einer Fußfessel überwacht werden.

Kritik und Herausforderungen

Obwohl das Konzept auf positive Beispiele aus anderen Ländern verweist, gibt es auch kritische Stimmen. Dorothea Hecht von der „Frauenhauskoordination“ äußerte Bedenken, dass die hohen verfassungsrechtlichen Hürden den praktischen Einsatz der Fußfesseln limitieren könnten.

Statistische Hintergründe

Die Zahlen zur häuslichen Gewalt sind alarmierend: Im Jahr 2023 waren über 250.000 Menschen in Deutschland betroffen. Die Mehrheit der Opfer sind Frauen, und in vielen Fällen handelt es sich um Partnerschaftsgewalt. Das Bundesjustizministerium strebt an, die neue Regelung bis Ende 2025 zu verabschieden.

Quelle: WDR, dpa und Tagesschau

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