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Parken am Supermarkt: Rechte und Pflichten für Autofahrer

Immer mehr Supermärkte lassen ihre Parkplätze überwachen. Was dabei erlaubt ist und welche Strafen drohen, erfahren Sie hier.

Parken am Supermarkt: Rechte und Pflichten für Autofahrer

Immer mehr Supermärkte in Nordrhein-Westfalen beauftragen private Firmen mit der Überwachung ihrer Parkplätze. Kunden, die die geltenden Regeln nicht beachten, müssen oft mit hohen Strafen rechnen. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Steigende Parkraumnutzung

In städtischen Gebieten wird der Parkraum zunehmend knapper. Viele Autofahrer nutzen daher unrechtmäßig private Parkplätze, beispielsweise an Supermärkten, Arztpraxen oder Baumärkten. Diese Betreiber setzen private Firmen ein, um Verstöße gegen die Parkregelungen zu ahnden.

Dürfen private Firmen Knöllchen ausstellen?

Ja, das ist möglich, da es sich um Privatgelände handelt. Parkt jemand auf diesen Flächen, akzeptiert er die Bedingungen, die durch Schilder kommuniziert werden. Bei Überschreitung der Parkzeit oder dem Vergessen der Parkscheibe kann der Parkplatzbetreiber eine Vertragsstrafe verlangen. Dies gilt auch, falls keine Einkäufe getätigt wurden.

Regelungen zu Strafen

Im Gegensatz zu kommunalen Verwaltungen sind private Anbieter nicht an festgelegte Bußgeldkataloge gebunden. Gerichte haben jedoch entschieden, dass Strafen zwischen 20 und 30 Euro zulässig sind. In der Praxis fordern einige Firmen jedoch deutlich höhere Beträge, was von Verbraucherzentralen als intransparent kritisiert wird.

Rechtslage bei Strafen

Die Parkbedingungen müssen klar sichtbar auf Schildern angezeigt werden. Laut Katrin Reinhardt von der Verbraucherzentrale muss der Kunde diese Informationen wahrnehmen können, bevor er sein Auto dort abstellt. Bei schlecht sichtbaren oder irreführenden Schildern ist die Zahlung der Strafe anfechtbar.

Was tun bei unberechtigten Forderungen?

Wer eine unrechtmäßige Parkstrafe erhält, sollte Widerspruch bei der zuständigen Firma einlegen, idealerweise schriftlich und mit Belegen. Es ist ratsam, sich nicht von Inkassobüros einschüchtern zu lassen. Ein direkter Kontakt zur Filiale kann ebenfalls hilfreich sein, da der Supermarkt selbst entscheidet, welchen Dienstleister er mit der Überwachung beauftragt.

Warum beauftragen Supermärkte private Firmen?

Supermärkte setzen diese Maßnahmen ein, um zu verhindern, dass ihre Parkplätze von Personen blockiert werden, die nicht bei ihnen einkaufen. Für die Anbieter von Parkplatzüberwachung ist dies ein wachsendes Geschäftsfeld, welches sich schnell wirtschaftlich rentiert.

Quellen: WDR, Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, fair parken GmbH

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