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Petition gegen heimliches Filmen: Joggerin übergibt Anliegen an NRW-Justizminister

Die Kölner Joggerin Yanni Gentsch übergibt eine Petition gegen Voyeur-Aufnahmen an NRW-Justizminister Benjamin Limbach.

Joggerin übergibt Petition in Düsseldorf

Die Kölner Joggerin Yanni Gentsch hat am heutigen Tag eine Petition gegen das heimliche Filmen von Personen, bekannt als Voyeur-Aufnahmen, an den NRW-Justizminister Benjamin Limbach übergeben. Der Anlass dafür ist ein Vorfall, der im Februar 2025 stattfand und weitreichende öffentliche Aufmerksamkeit erregte.

Vorfall führt zur Petition

Bei einer Joggingrunde bemerkte Gentsch einen Fahrradfahrer, der sie von hinten filmte. Sie vermutete, dass der Mann ihr Geschlechtsteil absichtlich aufnahm und konfrontierte ihn. Obwohl Gentsch forderte, das Video zu löschen, wurde die Situation viral, als sie die Konfrontation später in sozialen Medien teilte. Ihr Video erhielt über 16 Millionen Aufrufe auf Instagram und führte zur Gründung einer Petition, die von über 100.000 Unterstützern unterzeichnet wurde.

Energie und Unterstützung für neue Gesetzgebung

Bei der Übergabe der Petition in Düsseldorf bedankte sich Justizminister Limbach bei Gentsch dafür, dass sie ihr Anliegen in eine breitere gesellschaftliche Debatte eingebracht hat. Er erklärte, die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung sei offensichtlich. Limbach betonte: „Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich gefilmt oder fotografiert werden.“ Das Ziel ist es, das bisherige Gesetz zu ändern, damit Voyeurismus unabhängig von der Sichtbarkeit von nackter Haut strafbar wird.

Gesetzeslücke und deren Auswirkungen

Aktuell ist das Filmen einer Person nur dann strafbar, wenn dabei nackte Haut oder Bereiche unter der Kleidung zu sehen sind. Gentsch fordert eine Erweiterung des Paragraphen 184k des Strafgesetzbuches, um die Strafbarkeit für alle Formen von Voyeur-Aufnahmen sicherzustellen. Sie wies darauf hin, dass solche Übergriffe nicht nur persönliche Verletzungen darstellen, sondern auch ein Symptom tiefsitzender gesellschaftlicher Probleme sind. Ihrer Ansicht nach ist sexualisierte Belästigung kein Einzelfall, sondern ein Schritt in eine Gewaltspirale.

Schutz der Betroffenen fokussieren

Gentsch bekräftigte, dass es notwendig sei, die Gesetzeslücke zu schließen, um das Strafrecht so zu gestalten, dass es die Rechte von Betroffenen schützt. „Wir müssen sicherstellen, dass das Rechtssystem nicht die Täter, sondern die Opfer unterstützt“, sagte sie bei der Pressekonferenz mit Minister Limbach. Dieser bekräftigte, dass das Thema in der kommenden Justizministerkonferenz zur Beratung gebracht wird.

Die Petition und die öffentliche Diskussion haben gezeigt, dass es in der Gesellschaft ein starkes Bedürfnis nach Veränderung und mehr Schutz für Betroffene von voyeuristischer Belästigung gibt.

Quelle: WDR

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