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Prozessbeginn nach Kopfschuss am Bahnhof Erkelenz

Am Landgericht Mönchengladbach beginnt der Prozess um einen Kopfschuss, der vor sechs Monaten am Bahnhof Erkelenz verübt wurde.

Prozessauftakt am Landgericht Mönchengladbach

Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann aus Erkelenz begonnen, der des versuchten Mordes beschuldigt wird. Die Anklage bezieht sich auf einen Vorfall, der sich vor etwa sechs Monaten ereignete, als einem Mann am Bahnhof Erkelenz am helllichten Tag in den Kopf geschossen wurde.

Anklage und Hintergrund der Tat

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf Anstiftung der 39-jährigen Partnerin des Opfers gehandelt zu haben. Diese Frau, die aus Dinslaken stammt, soll dem Schützen per WhatsApp eine Nachricht mit dem Inhalt „Hilfe“ gesendet haben. Der Schütze soll dann in der Nähe des Bahnhofs auf das Opfer zugegangen und ihm aus kurzer Distanz in den Kopf geschossen haben.

Details zum Vorfall

Die Ermittler haben festgestellt, dass die Mitangeklagte unter ihrem gewalttätigen Partner litt und diesen loswerden wollte. Nach der Schussabgabe soll der Angeklagte sich über das am Boden liegende Opfer gebeugt und ihm mehrmals ins Gesicht geschlagen haben. Währenddessen aber, versuchte die Frau, die Blutung ihres Partners zu stillen und bat einen Passanten, den Notarzt zu rufen.

Konsequenzen für die Angeklagten

Bei Eintreffen der Polizei wurde die 39-Jährige aggressiv, wobei sie die Beamten angreifen soll. Später wurde bei ihr ein Blutalkoholwert von zwei Promille gemessen, und zudem fand die Polizei in ihrer Handtasche Aufputschmittel. Diese Umstände führten zu weiteren Anklagen gegen sie, darunter Anstiftung zum Mord, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Drogenbesitz.

Opfer und der Verlauf des Prozesses

Das 43-jährige Opfer hat den Vorfall überlebt, ist jedoch halbseitig gelähmt und schwerbehindert, mit noch bestehenden Splittern der Kugel in seinem Kopf, die sich entzünden können. Der Prozess ist für mehrere Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt, wobei die Mitangeklagte möglicherweise bereits am nächsten Verhandlungstag aussagen wird.

Der vorsitzende Richter stellte fest, dass die Alkoholisierung der Frau am Tattag keinen Einfluss auf ihre Schuldfähigkeit habe, da die Tat vorher geplant gewesen sei. Der Angeklagte hingegen betonte gegenüber den Beamten, dass er von einem Notwehrexzess gesprochen habe, was von dem Richter nicht als schlüssig erachtet wurde. Die beiden Angeklagten sollen sich zuvor während eines Entzugsprogramms in Gangelt kennengelernt haben.

Die Verhandlung hat bereits begonnen und wird mit Spannung verfolgt, da sie viele Aspekte von Gewalt, Alkoholmissbrauch und den Folgen solcher Taten anspricht.

Quelle: WDR

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