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Rheinbrücke Bonn-Nord: Neue Lkw-Gewichtskontrolle zur Entlastung
6. Mai 2026

Neue Lkw-Gewichtskontrolle auf der Rheinbrücke Bonn-Nord soll Fahrverbot besser durchsetzen.

Worum es geht

Um die stark belastete Rheinbrücke Bonn-Nord weiterhin für den öffentlichen Verkehr offen zu halten, wurde im Februar ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen eingeführt. Ab dem 6. Mai 2026 sorgen nun automatische Gewichtskontrollen dafür, dass dieses Verbot effektiver durchgesetzt wird. Ziel ist es, die Brücke zu entlasten und weitere Schäden zu verhindern.Verkehrsrundschau

Die wichtigsten Fakten

Seit Anfang Februar gilt auf der Rheinbrücke Bonn-Nord ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Dennoch wurde das Verbot häufig missachtet. Ab dem 6. Mai 2026 werden drei sogenannte Weigh-in-Motion-Anlagen (WIM) auf Streckenabschnitten der A565 und der A555 in Betrieb genommen. Die Anlagen dienen dazu, Lkw während der Fahrt automatisch zu wiegen.Verkehrsrundschau

So funktioniert die neue Gewichtskontrolle

Die Weigh-in-Motion-Anlagen erkennen automatisch, ob ein Fahrzeug die 7,5-Tonnen-Grenze überschreitet. Wird dies festgestellt, werden entsprechende Lkw über digitale Hinweistafeln aufgefordert, die Strecke zu verlassen. Zusätzlich erfassen Kameras die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge.Verkehrsrundschau

Hintergrund des Fahrverbots

Laut Sonderuntersuchungen nehmen die Schäden an der Bonner Nordbrücke weiter zu. Um eine vollständige Sperrung für den Autoverkehr zu vermeiden, ist das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen zwingend erforderlich.bonnbewegt.de

Einordnung für NRW

Die Maßnahme ist ein Beispiel für die steigenden Anforderungen an Brückeninfrastruktur in NRW. Durch die konsequente Gewichtskontrolle wird versucht, langfristige Verkehrssicherheit und Brückenerhalt zu gewährleisten.Verkehrsrundschau

Ausblick

Durch die automatisierten Kontrollen erwartet die Autobahn GmbH einen Rückgang der Verstöße. Der Verkehrsfluss für Pkw und leichtere Fahrzeuge bleibt damit erhalten, während der Schutz der Brücke gestärkt wird.Verkehrsrundschau

Quellen

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